Ein Darlehen ist eine Unterform des eines Kredits. Beim Darlehen handelt es sich um meist höhere Kredite (Geldanleihen) mit längeren Laufzeiten. Umgangssprachlich werden Darlehen und Kredit häufig gleichartig verwendet.
In der Terminologie des § 488 I BGB handelt es sich beim Darlehen um eine "Zurverfügungstellung eines Geldbetrags".