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Kosten

Was eine Scheidung kostet

Eine Scheidung kostet immer Geld, da eine Ehe nur von einem Gericht rechtskräftig geschieden werden kann. Die Scheidungskosten setzen sich in der Regel zusammen aus den Kosten für mindestens einen Anwalt, den Gerichtskosten sowie gelegentlich anfallenden Kosten für einen Gutachter.

Die Kosten einer Scheidung können nicht pauschal beziffert werden. Sie berechnen sich nach dem Streitwert der Scheidung. Der Streitwert hängt im Wesentlichen von folgenden fünf Faktoren ab:

  • wie viel Sie und Ihr Partner, bzw. Partnerin verdienen,
  • minderjährige Kinder,
  • nennenswertes Vermögen,
  • sind sie sich im Wesentlichen einig oder muss über vieles gestritten werden,
  • dem Versorgungsausgleich (sofern nicht notariell ausgeschlossen).

Erstberatung bei Lutz Rechtsanwälte

In unserer Kanzlei in Stuttgart können Sie eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, in der Sie sich über alles Wichtige zu Trennung und Scheidung informieren können. Natürlich auch über die Kosten. Eine Erstberatung kostet bei uns maximal 190,00 Euro zzgl. MwSt. Wenn Sie unsere Kanzlei danach mit Ihrer Scheidung beauftragen, verrechnen wir diese Kosten. Bei uns bezahlen Sie nur einmal!

Scheidungskosten sparen

Sehr viel Geld können Sie sparen, wenn Sie sich einvernehmlich trennen. Dann ist die Scheidung mit nur einem Anwalt zulässig. Nur der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten werden. Den zweiten Anwalt können Sie sich folglich sparen, sofern Sie sich einig sind. Das reduziert die Kosten für die Scheidung erheblich.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist ein Besuch beim Anwalt nicht zwingend erforderlich. Die gesamte Kommunikation kann schriftlich per Post, E-Mail oder Fax oder telefonisch abgewickelt werden. Dadurch sparen Sie viel Zeit und Geld. Geld bei einer einvernehmlichen Trennung wird auch gespart, weil der Anwalt nicht mit der Durchsetzung streitiger Ansprüche betraut werden muss. Er kümmert sich lediglich um die ordnungsgemäße und zügige Durchführung des formalen Verfahrens vor Gericht.

Wie sich die Kosten errechnen

Mit Hilfe des Streitwerts (oder Gegenstandswerts) lassen sich die Scheidungskosten für Anwalt und Gericht aus Gebührentabellen ablesen. Für die Gerichtskosten ist § 34 des Gerichtskostengesetzes maßgeblich, für die Rechtsanwaltsgebühren § 13 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Der Streitwert hängt vom Einkommen und vom Vermögen ab und wird von den einzelnen Streitgegenständen (zum Beispiel Umgangsrecht, Hausrat, Zugewinnausgleich) bestimmt. Die Ehepartner zahlen ihren Anwalt jeweils selbst, die Gerichts- und Sachverständigengebühren werden geteilt.

Die Grundkosten einer Scheidung ergeben sich aus einem gesetzlich festgesetzten Mindestgegenstandswert von 2.000 Euro für die Scheidungskosten. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn kein oder ein nur sehr geringes Einkommen und Vermögen bei den Ehepartnern vorhanden ist.

Der Durchschnittsverdiener sollte mit etwa 2000 bis 5000 Euro Kosten rechnen.

Mit dem Scheidungsrechner erhalten Sie eine erste grobe Berechnung. Sehen Sie hier.

Scheidung ohne Anwalt

Da die Anwaltskosten in aller Regel den größten Teil an den Scheidungskosten ausmachen, fragen die Betroffenen häufig, ob eine Scheidung auch ohne Anwalt möglich ist. Dies ist jedoch nicht der Fall, da eine Ehe nur vor einem Gericht rechtskräftig geschieden werden kann und bei Scheidungen die Anwaltspflicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte für Scheidungsrecht in Stuttgart. Wir klären Sie über sämtliche Kostenrisiken und Sparmöglichkeiten bei Ihrem individuellen Fall auf.

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