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Lebensversicherung

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Die Lebensversicherung auf den Erlebens- und den Todesfall

Lebensversicherungen sichern die biometrischen Risiken ab. Diese sind der Todesfall und die Langlebigkeit. Insbesondere der letztgenannte Aspekt führte und führt sowohl für Verbraucher als auch für die Versicherungsunternehmen zu erheblichen Herausforderungen. Die “arbeitsfreie” Zeit, also die Renten- oder Pensionszeit, wird immer länger.

Der Grund dafür ist der demografische Wandel, definiert als Überalterung der Bevölkerung. Die Finanzierung der nicht Erwerbstätigen funktioniert durch ein Umlageverfahren. Jeder Arbeiter oder Angestellte, der in die Sozialversicherungskasse einbezahlt, finanziert auf direktem Durchgangsweg einen Empfänger einer Rente oder einer Pension. Bedauerlicherweise gibt es seit Jahren deutlich weniger arbeitende Einzahler als empfangsbedürftige Rentner. Vor diesem Hintergrund entstand schon vor geraumer Zeit ein Problem des Gleichgewichts.

Die Hauptschwierigkeit entstand aber nicht beim Erkennen des Problems, die vordringliche Herausforderung ist es, eine funktionierende Lösung zu finden. Denn:

Frühzeitige Investition in die Altersvorsorge

Die Menschen, die immer älter werden, müssen ihre Rentenzeit länger finanzieren und die Versicherer müssen diese längere Zeitspanne finanziell gewährleisten. Spätestens seit Norbert Blüms legendärer Aussage ist unumstritten, dass die gesetzlichen Renten immer weniger ausreichen werden. Somit sind die Verbraucher gezwungen, monatlich mehr in ihre Altersvorsorge zu investieren und/oder in jüngeren Jahren, also frühzeitiger, mit dem Sparen zu beginnen. Die Versicherer haben demgegenüber, wie bereits angemerkt, das Langlebigkeitsrisiko abzusichern.

Die 0%-Police der Lebensversicherer

Dem wirken die Unternehmen bspw. dadurch entgegen, dass seit einigen Jahren  die 0%-Police angeboten wird. Bei diesem Vertragstypus gibt es auf das gesparte Geld keine Zinsen. Denn darum geht es in erster Linie bei der gesamten Altersvorsorgethematik. Darum, dass man spart. Denn Geld, das fest angelegt ist, kann nicht mehr ausgegeben werden. Dies ist der maßgebliche Unterschied zum Sparstrumpf.

Außerdem haben Versicherer die Option, dem Versicherungsnehmer den Vertrag zu kündigen, wenn sie ihre, bei Vertragsbeginn prognostizierten, Garantien nicht mehr erfüllen können.

Ein Beispiel

Sie schließen bspw. mit 25 Jahren eine Lebensversicherung mit einer festen monatlichen Sparrate ab. Gemäß der Hochrechnung bei Abschluss des Vertrages erhalten Sie bei Ablauf der Ansparphase eine Summe in Höhe von € 500.000,00 ohne Zinsen und Überschussbeteiligung.

Die Rentenphase (Auszahlungsphase) soll mit 65 Lebensjahren beginnen. Stellt die Versicherung dann fest, bedingt durch die Finanzmarktbewegungen, dass die vorbenannte Summe zum Ablauf nicht mehr garantiert werden kann, so hat die Versicherung ein Sonderkündigungsrecht, auch schon vor Ablauf der Ansparphase

Sie erhalten dann aber zumindest das einbezahlte Geld plus Zinsen plus Überschüsse zurück. Man hat somit immerhin die Option, das Geld anderweitig wiederum anzulegen, um für das Alter vorzusorgen.

Fraglich ist aber, vor dem Hintergrund der hier gegebenen Unternehmerfreundlichkeit der Versicherungsgesellschaften, ob eine (klassische) Lebensversicherung überhaupt noch das Mittel der Wahl ist. Letztendlich geht es bei der gesamten Altersvorsorgethematik, wie bereits erwähnt, einzig und allein darum, dass man spart.

Geld, das fest angelegt ist, kann nicht gleichzeitig ausgegeben werden. Das ist der oberste Grundsatz und auch die einzig folgerichtige Maxime. An den heute garantierten Zinsen wird niemand mehr großen Profit machen. Nicht zuletzt deshalb setzen große Unternehmen, wie bspw. die Allianz, auf die schon bezeichnete 0%-Police.

Widerruf des Lebensversicherungsvertrags

Haben auch Sie Ihr Vertrauen in die klassischen Lebensversicherungen verloren und sind Sie gleichwohl im Besitz einer solchen, haben Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Hierzu weitere Infos auf der Infoseite Rückabwicklung von Lebensversicherungen.

Arten von Lebensversicherungen

Der Unterschied zwischen einer kapitalbildenden und einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Die kapitalbildende oder klassische Lebensversicherung ist die vermeintlich sicherere Anlageform. Während diese die Kundengelder sicher und festverzinslich parkt, investiert die fondsgebundene LV vorrangig in Investmentfonds und orientiert sich am Geschehen der Börse.

Bei einer geplanten Vorsorge für das Alter sollte man sich genau überlegen, wie sich diese für jeden individuell gestalten soll. Sind Sie eher risikofreudig oder ein Freund der Sicherheit. Im letzten Fall bietet sich möglicherweise eher die klassische Lebensversicherung an, weil sie den Versicherer von Gesetzes wegen verpflichtet, eine garantierte Verzinsung zu gewährleisten. Zusätzlich partizipiert man als Versicherungsnehmer noch an der Überschussbeteiligung des jeweiligen Unternehmens. Diese hängt aber immer vom wirtschaftlichen Erfolg des Versicherung im Vorjahr ab.

Fondsgebundene Lebensversicherungen hingegen bringen ein gewisses Risiko mit sich, weil die vom Sparer einbezahlten Beiträge vorrangig in Investmentfonds investiert werden. Anders als bei der klassischen Lebensversicherung kann es bei der fondsgebundenen auch zu Verlusten kommen. Nämlich dann, wenn sich die Finanzmärkte negativ entwickeln. Allerdings besteht auch die reelle Chance, eine höhere Rendite als beim klassischen Modell zu erwirtschaften. Vor diesem Hintergrund sollte die Ansparphase bei fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht kürzer als zwanzig Jahre sein. Durch die Volatilität bei den jeweiligen Fonds benötigt man eine gewisse Zeitdauer, um diese Schwankungen auszugleichen und nicht die Option auf einen höheren Zins zu vergeben. Ein weiterer sinnvoller Hinweis ist es, den Aktienanteil gegen Ende der Ansparzeit der Versicherung zu verringern. Vertrauenswürdige Versicherungsgesellschaften bieten auch ein passendes Fondsmanagement an.

Letztlich gibt es noch ein „Hybrid-Modell“. Dabei handelt es sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung mit einer garantierten Auszahlung. Unser Rat: Finger weg, entweder Fisch oder Fleisch ist die Devise. Es gestaltet sich schwierig, eine chancenorientierte Anlage gleichzeitig mit einer konservativen, die eine Garantie enthält, zu kombinieren. Das zeigt zumindest die Erfahrung. Sollte jemand bei der Investition seines Geldes in eine fondsgebundenen Lebensversicherung die Befürchtung haben, sein Kapital könnte nicht sicher sein, der sollte genau darüber nachdenken, ob ihm eine „eingebaute“ Garantie in einer Risikoanlage das gute Gefühl zurückbringt oder ob es in dieser, nur allzu verständlichen Konstellation, nicht sinnvoller wäre, direkt in eine sichere Anlage zu investieren.

Die Risikolebensversicherung

Diese Form der Lebensversicherung deckt ausschließlich das Todesfallrisiko ab. Der klassische Fall ist der, dass beispielsweise der Hauptverdiener (oder sogar der Alleinverdiener) einer Familie stirbt. Zuvor wurde vielleicht noch ein Darlehen für den Bau des Eigenheims aufgenommen und der Schuldenberg ist somit riesig. Da die Risiko-LV nur im Falle des Todes der versicherten Person eintrittspflichtig wird, sind die Prämien entsprechen günstig. Allerdings gehen die einbezahlten Beiträge verloren, wenn der Todesfall nicht eintritt. Dabei handelt es sich um den Grundcharakter jeder Risikoversicherung, wie den gesamten Sachversicherungen.

Es empfiehlt sich, insbesondere bei Ehepaaren, sich gegenseitig und wechselseitig zu versichern. Dabei kommt es auf den Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person an. Ist der Ehemann in einem Fall Versicherungsnehmer, so ist die Frau in diesem Vertrag die versicherte Person und umgekehrt.

Aber nicht für Ehepaare ist es zu empfehlen, eine Risikoversicherung in der hier diskutierten Form abzuschließen. Auch für nachfolgende Personen wäre es eine sinnvolle Investition:

  • Alleinerziehende Mütter oder Väter
  • Auch unverheiratete Partner mit hohen monatlichen Belastungen
  • Generell zur Absicherung hoher monatlicher Verpflichtungen, auch im Hinblick auf die Erben

Der Unterschied zwischen einer kapitalbildenden und einer Risiko-Lebensversicherung

Wie bereits erwähnt, dient die Risiko-LV nur der Absicherung des Todes der versicherten Person. Die klassische LV gewährt auch eine Leistung im Erlebensfall nach Ablauf der Ansparphase. Bei Abschluss einer Risiko-LV kann jedoch ein Umwandlungsrecht vereinbart werden. Somit erhält man die Option, die Risiko-LV binnen eines Zeitraums von zehn Jahren nach dem Tod der versicherten Person ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine kapitalbildende Lebensversicherung umzuwandeln.

Bei der Risiko-LV ist noch zu bedenken, dass zahlreiche Kreditinstitute ein Darlehen nur dann ausbezahlen, wenn der Kreditnehmer eine Versicherung in Form der Risiko-LV abschließt.

Weiterhin dient sie dem Schutz des Erbes, dass nicht durch erhöhten Kapitalbedarf geschmälert wird. Jedoch bildet die Versicherung selbst, wie bereits erwähnt, während der Sparphase kein Kapital. Es handelt sich um eine reine Risikoversicherung, was bedeutet, dass man das Risiko eingeht, die einbezahlten Beiträge zu verlieren, wenn der Versicherungsfall, hier der Tod, nicht eintritt.

Wo gibt es am meisten Rendite…?

…das ist wohl die Frage, die den Großteil der Anleger am meisten interessiert. Lange Zeit war die klassische Lebensversicherung der Renner unter den Altersvorsorgeprodukten. Beinahe jeder hatte sie im Portfolio.

Nun wird aber vor der klassischen Anlageform gewarnt, nicht nur vom Verbraucherschutz. Auch die Versicherungsgesellschaften bieten diese Form der Absicherung nicht mehr primär an. Alte Policen können aber noch interessant und durchaus attraktiv im Hinblick auf die zu erwirtschaftende Rendite sein. Es geht um Altverträge, die vor 12, 20 und 30 Jahren geschlossen wurden. Die besten Gesellschaften erwirtschaften, inklusive Überschussbeteiligungen, doch noch einen Wert zwischen 5 und 5,5 %, gerechnet bei einer Laufzeit von 30 Jahren. Im Vergleich dazu lagen die Renditen nach 20 Jahren bei den Spitzenreitern zwischen 2,89 und 4,86 %, nach 12 Jahren nur noch zwischen 1,65 und
3,92 %. Nur am Rande sei bemerkt, dass die Debeka in allen Bereichen das beste Ergebnis erzielt hat.

Allerdings darf man nicht außer Acht lassen, dass eine festverzinsliche Anlage, bei der das Kapital nicht gebunden, sondern stets verfügbar ist, über eine Laufzeit von 30 Jahren eine Verzinsung von durchschnittlich 6 % erwirtschaftet hat. Begründet ist dies vor allem dadurch, dass bei der Lebensversicherung nicht das gesamte Kapital in die Altersvorsorge, sondern auch zu einem gewissen, nicht unerheblichen, Anteil in den Hinterbliebenenschutz, fließt. Hinzu kommen noch die hohen Provisions- und Verwaltungskosten bei der LV.

Unterm Strich zählt aber nur eines: 

Man muss das monatliche oder jährliche Besparen ohne Beitragspause durchhalten. Nicht die Rendite, sondern der Spareffekt steht im Vordergrund. Beachtet man dies, so kommt auch bei der Lebensversicherung am Ende ordentlich etwas heraus.

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