Sollten Sie Betroffener des VW Abgasskandals sein, unterstützen wir Sie mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Zwischenzeitlich gibt es seitens der Gerichte bereits klare Aussagen zu den Rechten der Geschädigten.
Als erstes Oberlandesgericht hat das OLG München die Anspräche der Geschädigten im VW Skandal bestätigt.
In dem betreffenden Verfahren haben die Richter den beklagten Händler zur Kostentragung verpflichtet. Nach der Prüfung des Sachverhalts ging das OLG davon aus, dass der Geschädigte hier das Berufungsverfahren gewonnen hätte.