Rechtsglossar
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich gewährt Ansprüche und Anrechte auf eine Versorgung wegen Alters oder Invalidität. Grundidee des Versorgungsausgleichs ist die Vorstellung, dass die von einem Ehegatten während der Ehe gewonnenen Versorgungspositionen vom anderen mitverdient sind. Bei Auflösung der Ehe findet daher ein Verfahren statt, das demjenigen Ehegatten, der während der Ehe die geringerwertigen Versorgungspositionen erworben hat, zu Lasten der Versorgung des anderen Ehegatten einen Ausgleich gewährt.
Durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurde die gesamte Materie im Jahre 2009 neu gestaltet. Es sieht einen Ausgleich von Versorgungsanrechten vor, welches sich an die Regelung des Zugewinnausgleichs anlehnt, aber unabhängig vom Güterstand ist und sogar für den Fall der vereinbarten Gütertrennung gilt.
So soll nach Möglichkeit jeder Ehegatte an den von dem anderen in der Ehezeit erworbenen Versorgungswerten hälftig beteiligt werden. Alle Versorgungsanrechte sollen, soweit sie der Ehezeit zuzurechnen sind, real geteilt werden, gleichgültig von welchem Ehegatten sie erworben sind.