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Rückabwicklung der Lebensversicherung

Professionelle Unterstützung bei Ihrem Widerruf

Widerspruch / Widerruf bei fehlerhafter oder fehlender Widerspruchsbelehrung

Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei zahlreichen Lebensversicherungen der Widerruf / Widerspruch erklärt und in der Folge die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses vorgenommen werden. Damit hat der Bundesgerichtshof - wie zuvor schon in Bezug auf seit langem bestehende Darlehensverträge - auch hinsichtlich von Lebensversicherungen ein "ewiges" Recht zum Widerruf / Widerspruch festgestellt.

Welche Verträge sind vom Wiederruf/Widerspruch betroffen?

Vor allem bei Verträgen nach dem sogenannten Policenmodell aus der Zeit zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 können Versicherungsnehmer, die beim Abschluss der Versicherung nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden, häufig auch heute noch widersprechen und so ihre Verträge per Widerruf rückabwickeln. Bei dem sogenannten Policenmodell hatten die Versicherten die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über ihr Recht zum Widerspruch häufig erst mit dem Versicherungsschein erhalten.

Auch bereits gekündigte Verträge, für welche der Versicherer bereits den Rückkaufswert an den Versicherungsnehmer ausgezahlt haben, können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich widerrufen bzw. der Widerspruch erklärt werden.

Folgen der Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Bei wirksamem Widerspruch/Widerruf eines Lebensversicherungsvertrags entsteht ein Rückabwicklungsschuldverhältnis, demgemäß Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer sämtliche empfangenen Leistungen herauszugeben haben. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass er grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung aller von ihm geleisteten Beiträge (Prämien) nebst Zinsen hat.

Im Rahmen der Rückabwicklung sind aber die auf die gezahlten Prämien entfallenden Risikoanteile der Versicherung in Abzug zu bringen. Die Berechnung der Risikoanteile erfolgt durch Multiplikation der Sterbe- bzw. Überlebenswahrscheinlichkeiten. Es handelt sich somit um folgende Wahrscheinlichkeitsrechnung: Je höher die Eintrittswahrscheinlichkeit des versicherten Risikos ist, desto höher ist der Risikoanteil an der Prämie. Allgemein dürfte der Risikoanteil bei den Versicherungsgesellschaften zwischen 10% und 20% variieren, in Sonderfällen kann er aber auch höher liegen. Der Rest der Prämie (der Sparanteil und der Verwaltungsanteil) ist bei der Rückabwicklung an den Versicherten verzinst auszuzahlen.

Außerdem muss sich der Versicherungsnehmer dann, wenn er bereits einen Rückkaufswert vom Versicherer erhalten hat, die Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag, die der Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufswertes für den Versicherungsnehmer an das Finanzamt abgeführt hat, als Vermögensvorteil anrechnen lassen.

Vorteile der Rückabwicklung einer Lebensversicherung

Der Wiederspruch/Widerruf eines Vertrages einer Lebensversicheurng ist aus einem bestimmten Grund von Vorteil für VersicherungsnehmerInnen. Werden die Verträge bei einer Lebensversicherung gekündigt, werden den Versicherten nicht die vollen Prämien ausgezahlt, sondern nur der sogenannte Rückkaufswert, was ein erhebliches Verlustgeschäft für VersicherungsnehmerInnen darstellen kann. Die Kosten für die erbrachte Leistung der Lebensversicherung, wie die Verwaltungskosten, behalten die Lebensversicherungen in diesem Fall ein.

Der für beide Seiten gerechte Weg ist eine Rückabwicklung des Vertrages durch einen eingereichten Widerspruch/ Widerruf. Hierbei hat es den Vorteil für VersicherungsnehmerInnen, dass der Vertrag wie niemals abgeschlossen gilt. Somit haben Versicherte das Anrecht auf die gesamt gezahlten Prämien. Außerdem kann es zu einer Auszahlung eines Nutzungsersatzes kommen, da die Lebensversicherung mit dem Geld der VersicherungsnehmerInnen wirtschaften und Profite erzielen konnte. Diese hätte die Versicherung ohne das Geld der Versicherten nicht verzeichnen können, weswegen diese Summe ausgezahlt werden muss. Somit können die ausgezahlten Summer der Lebensversicherungen die der eingezahlten Prämien übersteigen.

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