LG Stuttgart: LUTZ Rechtsanwälte erstreiten Sieg gegen Daimler AG
Erster Sieg der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte gegen Daimler. Lesen Sie hier, was dieses wegweisende Urteil für die Zukunft bedeutet.
Nun muss endlich auch die Daimler AG für ihre Abgas-Manipulationen geradestehen. LUTZ Rechtsanwälte konnten vor dem Landgericht Stuttgart ein verbraucherfreundliches Urteil erkämpfen. Das Gericht sah das Handeln des Automobilherstellers offiziell als vorsätzlich sittenwidrige Schädigung.
Bei dem betroffenen Fahrzeug handelte es sich um einen Mercedes Benz GLK 220 CDI 4 MATIC, welchen der Kläger im Februar 2014 als Gebrauchtwagen erstand. Der Kaufpreis betrug 39,161,50 Euro. In dem Wagen verbaut war ein Motor der Spezifikation OM 651. Des Weiteren ist das betroffene Fahrzeug der Schadstoffklasse Euro 5 zugeordnet.
Dieser Motor war zuletzt auch Teil eines weitläufigen Rückrufs des Kraftfahrtbundesamtes. In dem Motor ist nämlich eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut, die die Abgaswerte während der Prüfung herunter reguliert. Im tatsächlichen Fahrbetrieb werden die erlaubten Schadstoffemissionen jedoch übertroffen. Rechtlich entspricht diese Vorgehensweise des Automobilherstellers einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung - wie im vorliegenden Fall das LG Stuttgart bestätigte.
Bereits im November 2019 forderte der Kläger Daimler dazu auf, den Wagen zurückzunehmen und ihm den zustehenden Schadensersatz zu zahlen. Die Daimler AG kam dieser Forderung nicht nach. Jetzt bewirkten LUTZ Rechtsanwälte das neue Urteil des LG Stuttgarts: Daimler ist zu einem Ersatz der durch die Abgasmanipulation entstandenen Schäden verpflichtet. Dem Kläger musste das Unternehmen im vorliegenden Fall 30.450,08 Euro plus Zinsen (5% höher als der jeweilige Basiszinssatz seit 21.11.2019) gegen die Übergabe des Wagens zahlen.
Die Daimler AG wurde zusätzlich dazu verurteilt, die Anwaltskosten des Klägers freizustellen.