LG Stade: Wohmobil-Besitzer erhält 25 % des Kaufpreises zurück
Das LG Stade verurteilte jüngst einen Händler eines auf dem FIAT Ducato basierenden Wohnmobils dazu, ein Viertel des Kaufpreises zurückzuzahlen.
Erfreuliches Urteil für Wohnmobil-Besitzer: Das Landgericht Stade entscheidet sich erneut für die Klagepartei und spricht ihr einen Schadensersatz zu. Im vorliegenden Fall behielt der Kläger sein Fahrzeug und forderte erfolgreich Schadensersatz in Form einer Kaufpreisminderung von 25 % ein.
Dabei handelt es sich rechtlich um den sog. "kleinen Schadensersatz". Erst vor Kurzem hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass es auch im Abgasskandal zulässig ist, den kleinen Schadensersatz - also eine Kaufpreisminderung bei Behalt des Fahrzeugs - zu fordern.
Gegenstand des Falles war ein 2019 für 71.500 Euro gekauftes Pilote Wohnmobil des Typs P 700 Essentiel. Da das Modell - wie auch diverse andere Wohnmobile - auf dem Fiat Ducato basiert, ist es bekanntermaßen in den Abgasskandal involviert. Die Abgasreinigung des verbauten Motors, welche dem Fahrzeug seine Zulassung zur Euronorm 6b ermöglicht hat, läuft Messungen zufolge lediglich lange genug, um die durch die Prüfung zu kommen. Nach etwa 20 Minuten schaltet sich das System ab und lässt Abgase nach außen, die die erlaubten Normwerte um mehr als das 10-fache übersteigen. Demzufolge wird die Umwelt verschmutzt und Käufer wissentlich getäuscht.
Die Klage des Betroffenen Käufers hatte im betreffenden Fall vollen Erfolg - der Händler ist nach Urteil des LG Stade dazu verpflichtet, 17.875 Euro - also ein Viertel des ursprünglichen Kaufpreises - zurückzuzahlen. Entsprechende Fahrzeuge sind nach wie vor von Stilllegungen und Fahrverboten bedroht und lassen sich meist nur mit großen Verlusten weiterverkaufen. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Wohnmobil-Besitzer dazu, rechtlich gegen die Hersteller und Händler vorzugehen.