LG Oldenburg: Durch Urteil erhält Kläger ein fabrikneues Wohnmobil. Fiat-Chrysler muss zahlen.
Im Rahmen des andauernden Abgasskandals wurde ein besonderes Urteil gesprochen. Demzufolge ist Fiat-Chrysler dazu verpflichtet, dem Kläger ein neues Wohnmobil aus der aktuellen Produktion zu liefern.
Der Abgasskandal gegen Automobil- und Motorenhersteller führt immer wieder zu erstaunlichen Urteilen. So auch am 03.09.2021 vor dem Landgericht Oldenburg. Der Motorenlieferant Fiat-Chrysler, der sich für eine Vielzahl an Manipulationen an unterschiedlichen Motorentypen verantworten muss, wurde zu einer besonderen Ausgleichshandlung verpflichtet. Laut dem Urteil wurde dem Kläger ein neuproduziertes Ersatzmodell zugesprochen.
Grund für dieses Urteil ist die offensichtliche Täuschung des Kunden durch eine illegale Manipulation an den Abgaswerten des Wohnmobilmodells. So wird die Abgasnachbehandlung 22 Minuten nach dem Motorenstart abgeschaltet. Durch diese Abschalteinrichtung werden während der ca. 20 minütigen Abgasprüfung andere Werte ausgegeben, als das Wohnmobil im normalen Straßenverkehr erreicht. Der Automobilhersteller muss sich für diese Täuschung an seinem Kunden verantworten.
Durch die zweijährige Gewährleistungspflicht, zu der Fiat-Chrysler gesetzlich verpflichtet ist, besteht eindeutig ein Ersatzanspruch für den Kläger. Derartige Urteile werden zukünftig kein Einzelfall bleiben. Die Manipulationen des Autokonzerns Fiat sind erst in einer späten Phase des Abgasskandals öffentlich geworden. Halter von Wohnmobilen haben jetzt die Chance, gegen den Hersteller vorzugehen und Schadensersatzleistungen zu erstreiten.