Urteilssammlung

Audi-Besitzer erhält 57.921,25 € zurück

28.04.21, 51 O 1722/20

Audi Besitzer erhält Kaufpreis zurück - Landgericht Ingolstadt verurteilt Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung.

Auch Audi Besitzer können sich immer öfters über eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung freuen. Mittlerweile ist bekannt, dass nicht nur VW und Daimler sondern auch zahlreiche andere Automobilkonzerne in den Abgasskandal verwickelt sind. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Audi A8 3.0 TDI Quattro - im Übrigen zu finden auf unserer Liste betroffener Fahrzeuge im Dieselskandal.

Der Kläger hatte den besagten Audi A8 ursprünglich für 66.000 Euro erstanden.

In den Manipulationen, die der Automobilhersteller an dem genutzten Motor vorgenommen hat, sah das Landgericht Ingolstadt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liegt dann vor, wenn jemand willentlich und entgegen der guten Sitten einen Schaden verursacht.

Den entstandenen Schaden hatte Audi dem Kläger folglich zu ersetzen. In diesem Fall hieß das, dass der Kläger den Kaufpreis vom Unternehmen zurückerstattet bekam. Bei dem Audi A8 3.0 TDI Quattro wurde von einer Gesamtlaufleistung von ca. 11.000 Kilometern ausgegangen. Darauf basierend musste der Kläger eine Nutzungsentschädigung von 13.467,08 Euro vom Schadensersatz abziehen. So wurde ihm letztendlich eine Summe von 57.921,25 Euro zugesprochen.

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