Daimler verliert Klage - Urteil des LG Düsseldorf
Unrechtmäßige Fahrzeugsteuerungssoftware - LG Düsseldorf verurteilt Daimler zu Rückzahlung des Kaufpreises.
Wieder muss der Automobilkonzern Daimler eine Niederlage im Abgasskandal hinnehmen - diesmal urteilte das Landgericht Düsseldorf für einen Kläger, der von dem Unternehmen getäuscht wurde.
Bei dem betroffenen Fahrzeug handelte es sich um einen Mercedes Benz C 200d, welcher im November 2017 für 26.190 Euro erstanden wurde. Der Kläger wusste beim Kauf jedoch nicht, dass der Motor eine Steuerungssoftware enthält, welche niedrige Abgaswerte vortäuscht, während im Straßenverkehr wieder mehr Emissionen ausgegeben werden, als eigentlich erlaubt.
Nach dem Abzug einer Nutzungsentschädigung, die sich übrigens ebenso anfechten lässt, erhielt der Kläger den Kaufpreis von Daimler zurück. Dem Kläger kam die sogenannte primäre Darlegungslast zugute - es reichte völlig aus, die Manipulationsvorwürfe vorzutragen und daraus auf eine Rechtsverletzung zu schließen. Daimler versäumte es hingegen zu erklären, warum bei dem Einbau der Fahrzeugsteuerungssoftware keine illegale Handlung erfolgt sei. Nach Einschätzung des LG Düsseldorf ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Unternehmensvorstand ganz genau von den vorgeworfenen Täuschungen wusste.
Dieses Urteil zeigt wieder einmal deutlich, in welcher Erklärungsnot sich die Automobilkonzerne im Abgasskandal befinden. Aufgrund der erdrückenden Beweislage haben die Unternehmen kaum noch eine Chance, Gerichte von Ihrer Unschuld zu überzeugen. Zu der Problematik der Skandalmotoren haben sich mittlerweile auch schon höhere Instanzen wie der Bundesgerichtshof und sogar der Europäische Gerichtshof verbraucherfreundlich ausgesprochen.
Sollten Sie ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug besitzen, melden Sie sich bei uns! Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte gegen die Automobilkonzerne durchzusetzen.