OLG Naumburg verurteilt Daimler zu Schadensersatz
OLG Naumburg: Mercedes GLK 220 CDI 4Matic enthält illegale Abschalteinrichtung.
Dieser neue Fall sticht besonders heraus da jetzt auch zum ersten Mal ein Oberlandesgericht - hier das OLG Naumburg - die Daimler AG aufgrund der Täuschungen im Rahmen des Abgasskandals verurteilt.
Es handelte sich hierbei um einen gebrauchten Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic aus dem Jahr 2013. Im Wagen war ein Motor (Typ: OM651) der Schadstoffklasse Euro 5 verbaut. Bereits 2019 hat das Kraftfahrtbundesamt entschieden, dass der in diesem Modell verbaute Motor illegale Abschalteinrichtungen enthält, welche den Motor bei der Prüfung der Abgaswerte deutlich geringere Mengen an Schadstoffen ausgeben lassen, als im tatsächlichen Straßenverkehr. Argumentationen zur Legalität solcher Maßnahmen von Daimler wurden zurückgewiesen.
Die Entscheidung des Oberlandesgericht Naumburg lautet so auch: Das Unternehmen hat mit der eingesetzten Abschalteinrichtung seine Käufer vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht. In der Folge musste die Daimler AG auch in diesem Fall den Kaufpreis erstatten.