Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Urteilssammlung

EuGh: Verbraucher können Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen

Az. C‑33/20

Berechnungsgrundlagen unzureichend erklärt - das neue EuGh Urteil ermöglicht es zahlreichen Kreditnehmern die Vorfälligkeitsentschädigung zu verweigern oder zurückgezahlt zu bekommen.

Europäischer Gerichtshof stärkt Verbraucherrechte bei Krediten

Wer sein Immobiliendarlehen frühzeitig zurückzahlt, wird von seiner Bank in der Regel zu einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgefordert. Diese zusätzliche Zahlung soll für die Bank den Verlust der Darlehenszinsen ausgleichen, die durch die vorzeitige Zahlung des Gesamtbetrags entfallen.

Ein neues Urteil des europäischen Gerichtshofes bringt gute Nachrichten für alle Kreditnehmer, die jetzt eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen sollen, oder in der Vergangenheit zahlen mussten.

Denn: Laut dem Urteils gelten nun strengere Regeln für die Handhabung von Vorfälligkeitsentschädigungen. Werden die Banken den neuen Voraussetzungen nicht gerecht, entfällt die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung - und das auch rückwirkend. Verbraucher können bereits gezahlte Entschädigungen von vor bis zu drei Jahren zurückverlangen.

Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung?

In erster Linie entschieden die Richter des EuGh, dass Banken die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für den durchschnittlichen Kreditnehmer genau und verständlich erklären müssen. Genau genug, dass dieser beim Vertragsabschluss abschätzen kann, wie hoch die Entschädigung bei frühzeitiger Rückzahlung des Darlehens ausfallen würde.

Die rechtliche Basis hierfür bildet § 502, Abs. 2, Nr. 2 BGB, welcher besagt, dass die Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen ist, wenn die Angaben zur Berechnung dieser im Vertrag unzureichend sind.

Bei Kreditverträgen kommt es sehr häufig vor, dass Banken diese Grundlagen für die Berechnung nicht oder nur unzureichend darlegen. Experten zufolge sind die meisten großen Banken jetzt von dem Urteil betroffen.

Ihre Bank verlangt eine Vorfälligkeitsentschädigung und hat im Vertrag kaum über die Berechnungsgrundlagen informiert?

Dann lassen Sie sich jetzt beraten. Auch wer innerhalb der letzten drei Jahre eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, sollte seine Situation prüfen lassen - oftmals kann die Zahlung zurückverlangt werden. Für alle Kreditnehmer, deren Vertrag länger zurückliegt, bietet sich der sog. Widerrufsjoker an. Da Banken in vielen Verträgen nicht ausreichend über das Widerrufsrecht informieren, können diese auch nach Ablauf der üblichen Frist widerrufen werden. Das betrifft Darlehensverträge, die zwischen 2010 und 2016 abgeschlossen wurden. Ein Widerruf hat die Rückabwicklung des gesamten Darlehens inklusive zur Folge.

Ob mit oder ohne Widerruf - in beiden Fällen können Verbraucher sich die Vorfälligkeitsentschädigung sparen.

Zurück

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 2 und 6.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Anleger aufgepasst: Chance auf Entschädigung! KapMug Verfahren & DSW Stiftung bieten

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close