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Urteilssammlung

OLG Köln ermöglicht auch nach Softwareupdate Rücktritt vom Kaufvertrag

27.03.2018, 18 U 134/17

Oberlandesgericht Köln: Rücktritt auch nach durchgeführtem Softwareupdate noch möglich.

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgericht Köln zeigt nun, dass vom Abgasskandal Betroffene auch nach der Durchführung des umstrittenen Softwareupdates noch von ihrem Kaufvertrag zurücktreten können. 

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger 2015 einen gebrauchten Audi A4 2,0 TDI erworben. In diesem war die illegale Abschalteinrichtung eingebaut, die bei der Zulassungsprüfung Abgaswerte anzeigte, die das Auto im tatsächlichen Betrieb nicht erreichen konnte. Diese Täuschung der Automobilhersteller ist mittlerweile als "Abgasskandal" bekannt. Der Kläger ließ 2016 das Softwareupdate zur Behebung des Mangels durchführen und trat daraufhin von seinem Kaufvertrag zurück. Nachdem der Autohändler diesen Rücktritt nicht annahm, klagte der Autokäufer gegen das Unternehmen. Durch das Update seien neue Schäden, wie beispielsweise eine Leistungsminderung des Wagens entstanden. Das Oberlandesgericht Köln gab dem Verbraucher letztendlich Recht, mit der Begründung, dass auch nach dem Update erhebliche Schäden entstanden seien, die einen Rücktritt vom Kaufvertrag legitimieren. 

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