Urteil gegen Daimler - LG Stuttgart weiterhin verbraucherfreundlich
Landgericht Stuttgart entscheidet: Mercedes-Benz ML 350 CDI enthält rechtswidrige Vorrichtungen.
Das Landgericht Stuttgart nimmt im Abgasskandal nach wie vor eine verbraucherfreundliche Haltung ein. Das zeigt jetzt wieder ein aktuelles Urteil, bei dem die Daimler AG wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Täuschung verurteilt wurde.
Betroffen war in diesem Fall ein Mercedes-Benz ML 350 CDI, welcher vom Kläger neu erworben wurde. Vor Gericht konnte nachgewiesen werden, dass vom Hersteller in dem Fahrzeug täuschende Vorrichtungen eingebaut worden waren, welche dafür sorgten, dass das Auto trotz unrechtmäßiger Schadstoff-Emissionen für den Straßenverkehr zugelassen wurde.
Wie bereits viele Gerichte zuvor, sah das Stuttgarter Landgericht dies als vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung an, was dem Kläger ermöglichte, den Wagen gegen eine Zahlung von 53.497,78 EUR zurückzugeben.
Die Automobilhersteller geraten immer mehr in die Defensive, da bereits viele Gerichte zu Gunsten der Verbraucher entschieden haben. Den maßgebenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes folgen mittlerweile auch kleinere Gerichte, was die Erfolgsaussichten von Verbrauchern im Abgasskandal weiter verbessert.