LG Stuttgart urteilt für VW-Besitzer
Landgericht Stuttgart gegen VW: Sharan Highline Bluemotion 2.0 TDI wurde manipuliert. VW täuschte Käufer sittenwidrig und schuldet diesem Schadensersatz.
Hier handelte es sich um VW Sharan Highline Bluemotion 2.0 TDI. VW wurde von dem Landesgericht zu Schadensersatz verurteilt, da eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung erfolgt sei. Der Schadensersatz fiel in diesem Fall unüblich hoch aus, da das Gericht dem Wagen eine Gesamtfahrleistung von 400.000 Kilometern zuordnete.
VW bestritt dies nicht und gab an, dass der betroffene Wagen durchaus eine Gesamtfahrleistung von 400.000 Kilometern erbringen könnte. Die Höhe der Gesamtfahrleistung beeinflusst, wie hoch der letztendliche Schadensersatz ausfällt. In dem vorliegenden Fall ist nicht klar, ob VW's Anwälte die Annahme einer so hohen Gesamtfahrleistung zuließen, oder das Gericht sich gegen deren Argumente entschied.