LG Kleve bestätigt Rücktritt wegen verspäteter Nachbesserung
Landgericht Kleve sieht arglistige Täuschung in Software des VW Golf Variant Match TDI. Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.
Das LG Kleve ist in seiner Entscheidung vom 31. März 2017 zu der Überzeugung gelangt, dass beim Kauf eines VW Golf Variant Match TDI mit eingebauter Schummelsoftware eine arglistige Täuschung seitens des Herstellers nicht aber seitens des Vertragshändlers vorlag und dies den Käufer daher nicht berechtigte den Kaufvertrag mit dem Vertragshändler wegen arglistiger Täuschung gem. §§ 142 Abs. 1, 123 Abs. 1 BGB anzufechten. Wohl aber war der Käufer aufgrund verfristeter Nachbesserung berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten.