OLG München bestätigt Rechte der Autokäufer
Oberlandesgericht München urteilt: "Blue-Motion" Golf von VW in Abgasskandal verwickelt.
Im VW Abgasskandal hat nun auch erstmals ein Oberlandesgericht in der Hauptsache entschieden.
Durch die Kostenentscheidung vom 23. März 2017, Az. 3 U 4316/16 geht das OLG davon aus, dass der geschädigte Autokäufer das Berufungsverfahren gewonnen hätte. Der Händler wurde zur Kostentragung verpflichtet.
In der Vorinstanz beim Landgericht Traunstein wies dieses die Ansprüche des Klägers noch zurück. Auch ein Vorliegen eines Mangels am Fahrzeug durch die Manipulationssoftware rechtfertige einen Rücktritt nicht.
Die OLG Richter kamen nun zu einer anderen Überzeugung und hat keinen Zweifel an einer Mangel-Eigenschaft des Fahrzeugs. Zitat des OLG: "Unabhängig davon entspricht hier es hier der Billigkeit im Sinne von § 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO, der Beklagten die Kosten des Verfahrens auf zu erlegen, da nach derzeitiger Aktenlage auch nicht damit zu rechnen gewesen wäre, dass das landgerichtliche klageabweisende Urteil bestätigt worden wäre. Zum einen hat der Senat keinen Zweifel daran, dass ein „Blue-Motion"-Golf, der mit einer Software ausgestattet ist, die ausschließlich auf dem Rollenprüfstand einen anderen - niedrigeren - Schadstoffausstoß generiert als er im Echtbetrieb zu erwarten wäre, mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB ist."
Nachdem der beklagte Händler vor dem Verhandlungstermin eine Rücknahme des Fahrzeugs und die Rückzahlung der Finanzierungsraten akzeptierte, war ein Urteil nicht mehr möglich, wohl aber eine Entscheidung zur Kostentragung.
Durch die Entscheidung des OLG München hat erstmalig ein Oberlandesgericht die Ansprüche der vom VW Skandal betroffenen Autokäufer vom Grundsatz her bestätigt und somit den Weg für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung geebnet.