LG Braunschweig zur Rückabwicklung des Kaufvertrags
Landgericht Braunschweig urteilt für Kläger: Skoda Fabia 1.6 TDI darf gegen Rückzahlung des Kaufpreises eingetauscht werden.
Das Landgericht bestätigt einen - nicht unerheblichen - Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.
Der Fahrzeugeigentümer kann das betroffene Fahrzeug, ein Skoda Fabia 1.6 TDI, gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben.