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Urteilssammlung

LG Braunschweig zur Rückabwicklung des Kaufvertrags

4 O 202/16

Landgericht Braunschweig urteilt für Kläger: Skoda Fabia 1.6 TDI darf gegen Rückzahlung des Kaufpreises eingetauscht werden.

Das Landgericht bestätigt einen - nicht unerheblichen - Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.

Der Fahrzeugeigentümer kann das betroffene Fahrzeug, ein Skoda Fabia 1.6 TDI, gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben.

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