Schadensersatz beim MINI Cooper: LG Zwickau urteilt gegen BMW
BMW Abgasskandal: MINI Cooper Besitzer erhält Entschädigung von über 2200 Euro aufgrund von illegaler Abschalteinrichtung. Zahlreiche weitere Marken und Modelle sind betroffen.
In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Zwickau entschieden, dass Besitzer eines MINI Cooper SD Countryman ALL4, der 2017 in neuem Zustand erworben wurde, Schadensersatzansprüche geltend machen können. Die Kläger argumentierten erfolgreich für Pauschalschadensersatz gemäß der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aufgrund der illegalen Abschalteinrichtung im Motor, Typ B47, die offiziell der Abgas-Norm Euro-6 entsprechen sollte. Der Schadensersatz belief sich im vorliegenden Fall auf 5% des Kaufpreises, über 2.200 Euro plus Zinsen.
Die Gerichte bestätigten das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung, bekannt als Thermofenster, während BMW den Einbau eines Thermofensters zwar bestritt, jedoch jegliche Details zur Funktion und Daseinsberechtigung des betroffenen Systems verweigerte. Nach Ansicht des Landgerichtes Zwickau konnte BMW nicht nachweisen, dass die Abschalteinrichtung den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Abschalteinrichtungen können in bestimmten Fällen rechtens sein. Hierfür müssen Hersteller allerdings begründen, dass die Systeme zur Abgasreinigung nur in seltenen Fällen gedrosselt werden und auch dann nur, wenn dies aus sicherheitstechnischen Gründen unabdinglich ist. Auch müssten Hersteller hier ausreichend darlegen, dass keine andere technische Alternative bestand, welche diesen Schutz ohne Einbußen bei der Abgasregulierung hätte bieten können.
Schutz vor Wertverlust & Stilllegung: Tausende Kunden können klagen
Da in Modellen beinahe aller größeren Marken entsprechende Thermofenster verbaut sind, weitet sich der Abgasskandal derzeit auf weit mehr Fälle als ursprünglich vermutet aus.
Nach aktueller Sicht des Bundesgerichtshofes rechtfertigt bereits das bloße Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung wie dem hier beschriebenen Thermofenster einen Schadensersatzanspruch für betroffene Kunden. Für die Entschädigung sind hier viele Modelle möglich: Im vorliegenden Fall wählte der Kläger den sog. "kleinen" Schadensersatz, bei welchem das Fahrzeug weiter behalten wird. Je nach Fall ist zudem auch ein "großer" Schadensersatz möglich, bei welchem Kläger das Fahrzeug gegen eine Entschädigung ca. in Höhe des Kaufpreises eintauschen. Beim "kleinen" Schadensersatz sind laut höchstrichterlicher Rechtsprechung aktuell bis zu 15% des Kaufpreises möglich. Dafür müssen Kläger den Herstellern anders als in der Vergangenheit zusätzlich keinen Vorsatz mehr nachweisen. Dies betrifft nicht nur den hier genannten MINI Cooper, sondern zahlreiche weitere Modelle verschiedener Marken mit ähnlichen Thermofenstern. Entgegen bisheriger Annahmen ist auch ein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) keine zwingende Voraussetzung für eine Entschädigung.