BGH: Ersatz des Minderwerts bei VW-Dieseln möglich
Der Bundesgerichtshof spricht einer VW-Diesel-Besitzerin den sog. kleinen Schadensersatz zu. Dabei darf die Klägerin Ihr Fahrzeug behalten. In diesem Fall geht der BGH also ganz offiziell auf die Wertverluste der manipulierten Diesel ein, welche Betroffene von den Herstellern zurückverlangen können.
VW muss nun eine erneute Niederlage im Abgasskandal hinnehmen. Der Bundesgerichtshof äußerte sich in einem aktuellen Urteil nämlich zu Gunsten der Klägerin und entschied, dass die betroffene VW-Besitzerin einen Schadensersatz von dem Unternehmen erhält und ihr Auto derweil auch behalten kann. In diesem Fall handelt es sich um den sog. kleinen Schadensersatz. Ihren Wagen muss die Klägerin hier nicht - wie bei ähnlichen Fällen - im Gegenzug zu der Schadensersatzzahlung zurückgeben. Anstatt den gesamten Kaufpreis zurückzuverlangen, geht es beim kleinen Schadensersatz um eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises.
Die Klägerin hatte im Jahr 2015 einen gebrauchten VW Passat Variant erstanden. Das Fahrzeug enthält den vom Abgasskandal betroffenen EA189 Dieselmotor, der mittels seiner illegalen Abschalteinrichtung geringe Emissionswerte vortäuscht und die Abgasnorm Euro 5 somit nur fälschlicherweise erhalten hat.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes lautet: VW ist der Klägerin gegenüber wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung zu Schadensersatz verpflichtet.
Besonders macht den vorliegenden Fall, dass hier nicht der übliche Schadensersatz in Form von einer Rückgabe des Fahrzeugs gegen den Kaufpreis gefordert wurde, sondern eine Kaufpreisminderung. Kläger erhalten in solchen Fällen also einen Teil des Kaufpreises als Schadensersatz zurück, dürfen allerdings auch Ihren Wagen behalten. Die vom Kaufpreis abgezogene Summe soll die mit dem Abgasskandal zusammenhängenden Wertverluste ausgleichen.
Der BGH hält die Forderung für legitim und ebnet somit den Weg für zukünftige Klagen, bei denen Kläger ihre Fahrzeuge nicht weggeben wollen.