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Urteilssammlung

Bahnbrechendes BGH-Urteil: Schadensersatz bereits bei Vorhandensein von illegalen Abschalteinrichtungen

Az. VIa ZR 335/21

Die rechtlichen Hürden für einen Schadensersatz im Abgasskandal sind dank des aktuellen Urteils des Bundesgerichthofes jetzt deutlich niedriger geworden.

Die zentrale Neuerung: Ab jetzt reicht bereits das bloße Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung - wie bspw. eines Thermofensters - um einen Schadensersatz zu rechtfertigen. Mit dieser Entscheidung stärkt der BGH die Rechte deutscher Autokäufer ungemein.

Die Grundlage für das Urteil waren drei beispielhafte Fälle, in denen die Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Mercedes, VW und Audi jeweils eine Rückabwicklung ihres Kaufvertrags forderten. Während deutsche Verbraucher in der Vergangenheit noch nachweisen mussten, dass die Hersteller sie mit dem Einbau illegaler Abschalteinrichtungen vorsätzlich schädigten, erkannte der BGH in den vorliegenden Urteilen jetzt an, dass ein Schadensersatzanspruch auch ohne diesen Nachweis besteht.

BGH folgt EuGH Entscheidung: Fahrlässigkeit bereits ausreichend für Schadensersatz

Der Wegfall der bisherigen Anforderung an Schadensersatzklagen im Abgasskandal ist für betroffene Verbraucher eine äußerst gute Nachricht - denn den Automobilherstellern gerichtlich vorsätzliches Handeln nachzuweisen kann sich durchaus als kompliziert herausstellen. Wenn im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung wie bspw. das weit verbreitete "Thermofenster" eingebaut ist, lässt dieser Umstand auf Fahrlässigkeit seitens der Hersteller schließen. Die Unternehmen hätten damit rechnen müssen, dass derartige Systeme nicht zuletzt aufgrund ihrer Umweltschädlichkeit gegen die geltenden Abgasnormen verstoßen und für Käufer auf Dauer negative Konsequenzen verursachen werden.

Wie hoch der Schadensersatz beim Dasein von unzulässigen Abschalteinrichtungen ausfällt, ist in jedem Fall individuell. Maßgeblich für die Berechnung ist der durch die Manipulationen der Hersteller entstandene Schaden. Betroffene Fahrzeuge sind nach wie vor von starken Wertverlusten und zusätzlich der Stilllegung bedroht. Auch Softwareupdates zur vermeintlichen Behebung der Abgasmanipulationen sind meist mit weiteren Nachteilen wie Leistungseinbußen und einer verkürzten Lebensdauer der Fahrzeuge verbunden.

Da Thermofenster bei Modellen fast aller Marken vorzufinden sind, ist jetzt mit einer weiteren Klagewelle im Abgasskandal zu rechnen. Dadurch, dass der fahrlässige Einbau von illegalen Abschalteinrichtung jetzt bereits einen Scahadensersatzanspruch bewirkt, gehen Experten davon aus, dass sich der Verlauf von Dieselklagen in Zukunft deutlich einfacher gestalten wird.

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