BGH in Facebook Daten-Skandal zu Gunsten der Verbraucher
BGH: Nutzer können Schadensersatz von Facebook/Meta fordern
In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten betroffener Nutzer entschieden und ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln aufgehoben. Der Fall betrifft einen großangelegten Datenklau bei Facebook aus dem Jahr 2021, bei dem Millionen von E-Mail-Adressen und Telefonnummern durch Hacker kompromittiert wurden. Dabei stellte der BGH klar, dass bereits der kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz begründen kann, auch wenn kein direkter Missbrauch der Daten nachweisbar ist.
Grundsatzentscheidung: DSGVO-Verletzungen rechtfertigen Schadensersatz
Das OLG Köln hatte zuvor ohne nähere Prüfung einen Entschädigungsanspruch pauschal abgelehnt. Der BGH hingegen verpflichtete das Gericht, den tatsächlichen Sachverhalt zu prüfen und von einem grundsätzlich möglichen Entschädigungsanspruch auszugehen. Laut der Pressemitteilung des BGH stellt der bloße Kontrollverlust über persönliche Daten eine Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar, die einen Schadensersatz gemäß Artikel 82 Absatz 1 DSGVO rechtfertigen kann.
„Nach der für die Auslegung des Art. 82 Abs. 1 DSGVO maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH kann auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein“, heißt es in der Erklärung des BGH.
Weg frei für Schadensersatzklagen
Die Entscheidung des BGH senkt die Hürden für Schadensersatzforderungen erheblich und ebnet den Weg für Klagen vor unteren Gerichten. Betroffene Nutzer können nun leichter Ansprüche geltend machen, selbst wenn der Kontrollverlust nur temporär war und kein Missbrauch der Daten durch Facebook/Meta nachgewiesen wurde. Mit diesem Urteil setzt der BGH einen wichtigen Meilenstein im Datenschutzrecht und stärkt die Rechte von Verbrauchern gegen Tech-Giganten wie Meta.