Carado Wohnmobil enthält illegale Abschalteinrichtung
LG Bielefeld urteilt verbraucherfreundlich im Wohnmobil-Abgasskandal: Kläger erhält ca. 6700 Euro Schadensersatz aufgrund von Manipulationen im Motor des Capron 1447 Wohnmobils von Carado.
Die Aufarbeitung des Wohnmobil-Abgasskandals ist derzeit in vollem Gange. Wie von der ermittelnden Staatsanwaltschaft Frankfurt bekanntgegeben wurde, sind schätzungsweise 200.000 Fahrzeuge von illegalen Abgasmanipulationen betroffen. Es handelt sich hier überwiegend um Wohnmobile auf Basis des Fiat Ducato.
Im hier beschriebenen Fall vom 26.02.2024 (Az.: 7 O 191/21) geht es konkret um ein Capron 1447 Wohnmobil von Carado, welches der Kläger im Jahr 2020 erworben hatte. Das Wohnmobil ist ausgestattet mit einem Multijet Diesel-Motor von Fiat und stand somit schon früh unter Verdacht, ebenso wie zahlreiche weitere Wohnmobile illegale Abschalteinrichtungen zu enthalten. Andere Hersteller wie VW, Mercedes Benz und diverse andere sahen sich aufgrund ähnlicher Manipulationen bereits einer regelrechten Klagewelle ausgesetzt und mussten Schäden in Millionenhöhe begleichen. Dabei ist der Abgasskandal nach wie vor noch längst nicht vollständig aufgearbeitet.
Im betroffenen Modell (Wohnmobil Capron 1447 von Carado) befindet sich nach Angaben des Klägers ein sog. Thermofenster, sowie eine zeitbasierte Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung schon nach 21 Minuten zurückfährt. Durch das Thermofenster stößt der Motor bei bestimmten Außentemperaturen zusätzlich deutlich mehr Schadstoffe aus, als gesetzlich erlaubt ist.
Die Schäden durch die Abgasmanipulationen sind gravierend. Erhöhte Schadstoff-Emissionen beeinträchtigen neben der Umwelt auch die menschliche Gesundheit. Zudem kommt es bei den manipulierten Fahrzeugen zu erheblichen Wertverlusten - selbst Kunden, die ihre Fahrzeuge bereits verkauft haben, können daher noch Schadensersatz verlangen. Halter der manipulierten Modelle müssen zusätzlich mit Fahrverboten oder gar einer Aufforderung zur kompletten Stilllegung ihres Fahrzeuges rechnen.
Verbraucherfreundliche Rechtsprechung eröffnet Chancen für Wohnmobil-Besitzer
Seit der verbraucherfreundlichen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023 (Az. VIa ZR 335/21) haben betroffene Kunden mittlerweile noch mehr Möglichkeiten, auf dem Rechtsweg eine angemessene Entschädigung einzufordern. Im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung des BGHs haben Kläger auch bei Behalt des Fahrzeugs Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens. Dabei legte der BGH 5 bis 15 % des Kaufpreises als Richtwert fest.
Die Anforderungen an den Nachweis fahrlässigen Handelns seitens des Herstellers wurden erleichtert. Früher mussten Kläger eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nachweisen. Nach Ansicht des Gerichts steht dem Wohnmobil-Hersteller in vorliegendem Fall keine Nutzungsentschädigung zu. In diesem Fall erhielt der Kläger 10 % des Kaufpreises als Schadensersatz, was hier einer Entschädigung von mehr als 6.700 Euro entsprach.
Gerne bieten wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Aufklärung über Ihre Chancen und Möglichkeiten. Unsere Kanzlei setzt sich seit Bekanntwerden des Abgasskandals erfolgreich für betroffene Kunden ein und bietet kompetente und erfahrene Unterstützung. Um herauszufinden, ob Ihr Wohnmobil ebenfalls vom Abgasskandal betroffen ist, nutzen Sie gerne unsere Liste betroffener Modelle.