Erstes OLG Urteil gegen BMW im Abgasskandal
Auch der Automobilhersteller BMW wird im Dieselskandal regelmäßig zur Rechenschaft gezogen. Nun folgte das erste OLG-Urteil gegen den bayrischen Automobilhersteller.
Weiterer Erfolg für Verbraucher im Abgasskandal: BMW-Fahrer erhält Schadensersatz
Im Fokus des vorliegenden Falles steht ein BMW Typ 318d mit Euro 6 Klassifizierung, welchen der Kläger in gebrauchtem Zustand erworben hatte. Die Aufdeckung illegaler Abschalteinrichtungen, insbesondere sogenannter Thermofenster, hat zu einer Welle von Klagen geführt, welche die Justiz nun aufarbeitet. Gegen den Hersteller BMW wurde nun eine weitere wegweisende Entscheidung vor Gericht erstritten, die vom Abgasskandal betroffenen Kunden erneut zeigt, dass sie die durch den Dieselskandal entstandenen Schäden nicht akzeptieren müssen.
Der B47 Motor, der in den entsprechenden BMW-Modellen verbaut ist, war bereits im Rahmen des Abgasskandals bekannt und steht auf einer Liste betroffener Modelle, welche das Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) identifiziert hatte. Das Herzstück der Manipulationen ist das illegale Thermofenster, welches die Abgasreinigung bei bestimmten Bedingungen abschaltet, meist um das nötige Reinigungsmittel auf Kosten von Umwelt und Verbraucher zu sparen. Diese Praxis verstößt gegen Umweltschutzbestimmungen und täuscht die Zulässigkeit im Straßenverkehr vor, da eine ausreichende Reinigung zwar auf dem Prüfstand gegeben ist, im regulären Betrieb allerdings unter diversen Umständen ausfällt.
Die Verbraucherfreundlichkeit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich auch gegenüber BMW als wirksam erwiesen. Geschädigte Kunden haben so aktuell einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 5-15% des Kaufpreises. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat das Vorhandensein der illegalen Abschalteinrichtung im vorliegenden Fall bestätigt und entschieden, dass BMW zu Unrecht Bescheinigungen ausgestellt hat, die die Zulässigkeit im Straßenverkehr bestätigen.
BMW konnte keine ausreichende Erklärung für die Zulässigkeit des Thermofensters liefern, was das Gericht als Verstoß gegen geltendes Recht ansieht. Dieses Urteil setzt ein wichtiges Zeichen und stärkt die Position der Verbraucher im Kampf gegen Abgasmanipulationen.
Auch bei BMW: Verbraucherfreundliche Haltung des BGH zeigt Wirkung
Das Urteil verpflichtet BMW zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 10% des ursprünglichen Kaufpreises an den Kläger. Diese Entscheidung bestätigt, dass auch Fahrzeuge, die bislang nicht vom KBA zurückgerufen wurden, manipuliert sein können und den Käufern eine Entschädigung zusteht. Selbst wenn dem Hersteller keine vorsätzliche Manipulation nachgewiesen werden kann, haben Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Abgasmanipulationen auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Das Urteil dürfte die Signalwirkung der jüngsten BGH-Entscheidungen noch verstärken. Zahlreiche Kunden haben jetzt die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen BMW und andere Automobilhersteller einzuleiten, um für die erlittenen Schäden entschädigt zu werden. In der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte stehen wir vom Abgasskandal betroffenen Kunden mit fachlicher Expertise und Erfahrung zur Seite, um ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung für die diversen Manipulationen und Täuschungen der Automobilhersteller zu erhalten.