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Urteilssammlung

Großer Schadensersatz bei Carado-Wohnmobil - LG Köln urteilt gegen Stellantis

Az.: 19 O 301/23

Weiterer Erfolg im Wohnmobil-Abgasskandal: Kläger erhält ca. 41.000 Euro Schadensersatz aufgrund von Manipulationen im T448 Wohnmobil von Carado.

Die Schlinge zieht sich enger um Fiat, jetzt Teil des Konzerns Stellantis. Der tausende Fahrzeuge betreffende Skandal schwelt schon seit einigen Jahren und erlebt nun eine Kehrtwende, die die Hoffnung der Betroffenen stärkt.

Im vorliegenden Urteil (Az.: 19 O 301/23) sprach das Landgericht Köln dem klagenden Wohnmobil-Besitzer das Recht auf den sog. "großen" Schadensersatz zu. Jüngste Entscheidungen des BGH legten fest, dass betroffene Käufer bei Bestand einer illegalen Abschalteinrichtung zumindest einen Differenzschadensersatz von 5-15% des Kaufpreises beanspruchen können. Die Entscheidung des LG Köln zeigt jedoch, dass auch der sogenannte große Schadensersatz nach wie vor möglich ist. Konkret bedeutet das, dass betroffene Käufer ihr Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben können, möglicherweise abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer. Folglich erhielt der Kläger in diesem Fall knapp 41.000 Euro Schadensersatz für sein manipuliertes Fahrzeug.

Diese Entscheidung unterstreicht die zunehmend verbraucherfreundliche Rechtsprechung, die bereits gegen Autohersteller wie VW und Mercedes ergangen ist und nun auch im Wohnmobil-Abgasskandal Wirkung zeigt.

Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt, welche seit 2020 gegen diese Fiat / Stellantis im Abgasskandal ermittelt, schätzt, dass etwa 200.000 Fahrzeuge von den Manipulationen betroffen sind. Diese umfassen eine zeitabhängige Steuerung der Abgasreinigung sowie die Verwendung eines sog. Thermofensters. Beide sorgen für eine stark reduzierte Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen.

Signifikant an diesem Fall ist, dass das Landgericht Köln im Handeln von Fiat / Stellantis nicht nur Fahrlässigkeit sah, sondern eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung seitens des Automobilherstellers bestätigte. Dies eröffnet betroffenen Kunden die Möglichkeit, ihre Kaufverträge gemäß § 828 BGB rückabzuwickeln und ihr Geld zurückzuerhalten.

Neben dem Großen Schadensersatz ist auch der sog. "kleine" Schadensersatz möglich, welcher den Weiterbehalt des Fahrzeugs und eine Entschädigung in Form einer Kaufpreisminderung vorsieht.

Das Urteil verdeutlicht, dass auch größere Schadensersatzsummen im Abgasskandal weiterhin möglich sind. Betroffene sollten sich daher rechtzeitig anwaltlich beraten lassen, um ihre Chancen und Möglichkeiten zu ermitteln. Gerne stehen wir Ihnen hierfür im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Seite.

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