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Urteilssammlung

LG Regensburg spricht SEAT Alhambra Besitzer Schadensersatz zu

Das Landgericht Regensburg verurteilte die verantwortliche Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu ca. 14.000 Euro Schadensersatz nebst Zinsen.

Der Kläger hatte den betroffenen SEAT Alhambra 2014 in neuem Zustand erstanden. Der Kaufpreis lag bei etwa 31.000 Euro.

Das Unternehmen SEAT gehört zu einer Reihe an Automobilherstellern, die in Ihren Fahrzeugen Motoren verbauen, welche ursprünglich von VW hergestellt wurden. Wie bereits seit längerem bekannt ist, setzte VW bei diversen Motoren Systeme ein, welche die Abgasreinigung und somit den Ausstoß von Emissionen rechtswidrig manipulieren.

Besitzer des SEAT Alhambra haben die Möglichkeit auf Schadensersatz zu klagen, da in dem Fahrzeug der VW Motor vom Typ EA 189 eingebaut ist. Für Fahrzeuge mit entsprechendem Motor liegen bereits viele verbraucherfreundliche Urteile vor - immer wieder erkennen die Gerichte an, dass der Motor illegale Abschalteinrichtungen enthält, welche zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führen.

Auch das Kraftfahrtbundesamt hat die Problematik bereits erkannt und eine verpflichtende Rückrufaktion für den SEAT Alhambra aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen gestartet.

Wer ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug besitzt, belastet durch den die meiste Zeit übermäßig hohen Schadstoffausstoß nicht nur die Umwelt, sondern hat auch mit erheblichen Wertverlusten zu kämpfen. Darüberhinaus besteht das Risiko, dass die Betriebserlaubnis entzogen wird und Betroffene ihr Fahrzeug stilllegen müssen. Aufgrund dieser Folgen sah das LG Regensburg VW's Manipulationen auch in diesem Fall als sittenwidrige Schädigung an. Im Ergebnis kam es für den Kläger zu einem Restschadensersatz von etwa 14.000 Euro nach §852 BGB. Dieser Schadensersatzanspruch war auch nach der üblichen Verjährungsfrist von 3 Jahren gegeben.

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