LG Tübingen verurteilt Fiat für slowenisches Wohnmobil
Fiat ereilt das gleiche Schicksal wie VW & Co. Motorenhersteller, die in den Abgasskandal verwickelt sind, werden immer wieder für Fahrzeuge von anderen Marken verurteilt. Gerichte sehen die Verantwortung klar bei den Motorenherstellern und nicht bei den Fahrzeugproduzenten.
Es is etwas mehr als zwei Jahre her, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Büroräume von Fiat in Deutschland durchsucht hat. Seitdem ist klar, auch der italienische Motorenproduzent hat getrickst, um seine Kunden zu täuschen.
Ein Urteil der besonderen Art geht aus einem Fall am Landgericht Tübingen hervor. Ein Halter eines Wohnmobils der Marke Adria hatte gegen Fiat-Chrysler geklagt. Der slowenische Wohnmobilhersteller Adria bezieht seine Fahrzeugkonstruktionen, wie auch Motoren, aus Italien von Fiat-Chyrsler. Von einer Mitwissenschaft der Abnehmer von Fiat-Motoren ist nicht auszugehen, weswegen sich der Konzern allein vor Gericht verantworten muss.
Aus technischer Sicht steht Fiat aufgrund seiner temperaturabhängigen Abgasreinigung vor Gericht. Erreicht die Außentemperatur einen bestimmten Wert, regulieren betroffene Fiat-Wohnmobile die Abgasreinigung herunter oder schalten diese gänzlich ab. Das stellt eine unzulässige Handlung dar und ist somit vom KBA nicht zugelassen.
Wegen dieser unzulässigen Täuschung an den eigenen Kunden hat der Halter des Wohnmobils Klage eingereicht. Das Gericht hat dem Betroffenen Recht zugesprochen und Fiat zu einer Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Besondere an diesem Urteil ist, dass der Kaufpreis des Fahrzeugs rund 54.000€ betrug, dem Kläger aber insgesamt knapp 59.000€ an Schadensersatz zugesprochen wurden. Außerdem trägt die Beklagte die Verfahrens-/ und Anwaltskosten.
Die Chancen stehen für KlägerInnen im Abgasskandal immer noch gut und hohe Summen von Schadensersatz sind keine Seltenheit. Kontaktieren Sie unsere AnwältInnen, wenn Sie mehr zu Ihren gerichtlichen Möglichkeiten im Abgasskandal erfahren möchten.