Opel erstmals von OLG im Abgasskandal verurteilt
Opel-Fahrer erhält über 23.000 Euro Schadensersatz trotz Weiterverkauf – Verbraucherfreundliche Rechtsprechung des BGH zeigt erneut Wirkung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkte mit seinem jüngsten Grundsatzurteil im Abgasskandal erneut die Rechte von Autokäufern: Gemäß der Entscheidung haben Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn in ihrem Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, unabhängig davon, ob der Hersteller vorsätzlich oder fahrlässig handelte.
Die Auswirkungen dieses Grundsatzurteils werden immer deutlicher - Mit dem vorliegenden Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden wird erstmals auch Opel im Abgasskandal obergerichtlich zur Rechenschaft gezogen. Der Käufer eines Opel Zafira Tourer bekam hier über 23.000 Euro Schadensersatz zugesprochen, obwohl er das Fahrzeug bereits weiterverkauft hatte.
Das OLG Dresden stellte fest, dass Opel-Fahrzeuge, ähnlich wie zahlreiche weitere Fahrzeuge verschiedenster Marken, illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Diese Software macht die Abgasreinigung stark von der Außentemperatur abhängig. Bei Durchschnittstemperaturen im deutschen Raum ist die Abgasreinigung häufig nicht aktiv und funktioniert bereits ab Temperaturen unter 17 Grad Celsius nicht mehr vollständig. Hier orientieren sich die deutschen Gerichte mittlerweile an der Einschätzung des europäischen Gerichtshofes, welches dieses, auch als Thermofenster bezeichnete Vorgehen für illegal erklärte.
Im Rahmen des Prozesses kam das OLG Dresden zu dem Schluss, dass Opel fahrlässig gehandelt hatte, indem es die temperaturabhängige Abgas-Software eingebaut hatte. In Fällen von Abgas-Manipulationen, die über das hier beschriebene Thermofenster hinausgehen, sind sogar noch höhere Schadensersatzsummen möglich.
Die gute Nachricht für Autokäufer aller Marken ist, dass sie von dieser neuen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung profitieren können. Wenn Sie Informationen benötigen oder rechtliche Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne zur Verfügung. Informieren Sie sich jetzt und lassen Sie sich beraten! Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung.