Thermofenster jetzt auch aus Sicht des KBA illegal
Richtungswechsel beim Kraftfahrt Bundesamt: Erstmals bezeichnet das Amt Thermofenster offiziell als illegale Abschalteinrichtung.
Die im Abgasskandal als "Thermofenster" bekannt gewordenen Systeme sind bereits seit langem umstritten - aus Sicht des EuGh sind Thermofenster illegal, wie bereits aus mehreren Urteilen hervorgeht. Der Begriff steht für eine Art Abschalteinrichtung, welche für den Stickstoffausstoß zuständige Reinigungsmaßnahmen im Motor reguliert. Um Reinigungsmittel zu sparen, nutzten diverse Automobilhersteller diese Abschalteinrichtungen. Sie sorgen vor allem dafür, dass die Abgasreinigung nur bei bestimmten Außentemperaturen vollumfänglich funktioniert. Die hierfür festgelegten Temperaturen liegen üblicherweise in einem "Fenster" zwischen 15-30°C. Da die durchschnittliche Außentemperatur in Deutschland allerdings unter diesem Bereich liegt, führen Thermofenster dazu, dass entsprechende Fahrzeuge die meiste Zeit über mehr Schadstoffe an die Luft abgeben, als gesetzlich erlaubt ist.
Jetzt bestätigt auch erstmals das Kraftfahrt Bundesamt: Thermofenster sind unzulässig. Dies gab das Amt offiziell in einem Schreiben an das Landgericht Berlin bekannt. Gegenstand des Falles war ein Mercedes B 180 CDI, welcher in die Abgasnorm 5 eingestuft war. Aufgrund des Vorhandenseins einer illegalen Abschalteinrichtung verklagte der Fahrzeugbesitzer Mercedes auf Schadensersatz.
Richtungswechsel beim KBA
Das KBA ging in der Vergangenheit nicht so weit, Thermofenster als illegal zu bezeichnen, sondern sprach lediglich von "Konformitätsabweichungen". In einem offiziellen Schreiben an das Landgericht Berlin gab das Amt jetzt jedoch seine Sicht anders wieder: Das Thermofenster wird, so die Stellungnahme "... als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet.".
Das KBA begründet seinen Kurswechsel mit den Urteilen des EuGh. Auch habe Mercedes das Amt bei der Prüfung nicht ausreichend über die Funktion des Thermofensters aufgeklärt.
So zeigt der Trend der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Abgasskandal nun auch beim Kraftfahrt Bundesamt seine Folgen. Besitzer der betroffenen Fahrzeuge sollten sich rechtlich beraten lassen - in vielen Fällen besteht ein Recht auf Schadensersatz von den Herstellern.