Beitragserhöhung unzulässig: Generali-Versicherter erhält Geld zurück
Generali wegen unrechtmäßiger Beitragserhöhung verklagt - Nach Ansicht des LG Koblenz hatte die Versicherung nicht ausreichend über die Berechnungsgrundlagen informiert.
Das LG Koblenz urteilt verbraucherfreundlich - die private Krankenversicherung Generali hatte seine Beiträge unrechtmäßig erhöht. Durch das Urteilt erhält der betroffene Versicherte das zu viel gezahlte Geld zurück. Die Generali Versicherung hatte zu Beginn des Jahres 2018 seine Beiträge erhöht. Jetzt - mehr als vier Jahre später konnte sich der Versicherte erfolgreich gegen die Erhöhung wehren und auf Rechtswegen sein Geld zurückverlangen.
Oftmals werden Versicherungen den Kriterien für rechtmäßige Beitragserhöhungen nicht gerecht. Der Bundesgerichtshof entschied hierzu bereits in mehreren Urteilen, dass Versicherungen genau zu den ausschlaggebenden Gründen für eine Beitragserhöhung informieren müssen. Dabei geht es um konkrete Änderungen der Berechnungsgrundlage für die Beiträge. Versicherungen müssen zwar nicht ihre gesamte Prämienkalkulation vorlegen, dennoch reicht es nicht aus, die Gründe für die Erhöhung nur floskelhaft zu erwähnen. Private Krankenversicherungen müssen nicht nur ausreichend darüber informieren, inwiefern sich Änderungen bei der Sterbewahrscheinlichkeit oder den Versicherungsleistungen verändert haben, sondern auch darlegen, dass die Beitragsanpassung nicht aufgrund des Verhaltens oder der freien Entscheidungen des Versicherten erfolgte.
Vermutlich zahlreiche weitere Beitragserhöhungen betroffen
Die privaten Krankenversicherungen arbeiten oft mit gleichen oder kaum abgewandelten Mustern für die Schreiben, in denen Sie Versicherte zu Prämienanpassungen informieren. Es ist also davon auszugehen, dass noch viele weitere privat Versicherte die Möglichkeit haben, sich vor Gericht gegen erhöhte Beiträge zu wehren. Auch wenn die Krankenversicherungen gerne wegen Verjährung gegen entsprechende Forderungen argumentieren, sieht man an diesem Fall, dass Betroffene auch noch mehrere Jahre nach der Beitragsanpassung erfolgreich klagen und ihr Geld zurück erhalten können. Sie sind privat versichert und fragen sich, ob Ihre Versicherung vergangene Beitragserhöhungen korrekt begründet hat? Gerne prüfen wir Ihre Situation!