BGH Urteil: Unwirksame Entgeltklauseln
Bundesgerichtshof gegen Sparkasse: diverse Klauseln unwirksam.
Ein Verbraucherschutzverein klagte auf Unwirksamkeit diverser Klauseln gegen eine Sparkasse.
Der BGH hat nun entschieden, dass einige dieser vorformulierten Entgeltklauseln unwirksam sind. Sie dürfen gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden.
Unter anderem ging es um Gebühren, die bei annullierten Daueraufträgen und bei zu Recht abgelehnten Lastschriften erhoben wurden.
Des Weiteren entschieden die Richter, dass ein Aufwand zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht nicht auf Kunden abgewälzt werden darf.