Widerruf statt Kündigung: BGH öffnet Tür zum Ausstieg aus der Rürup-Rente
BGH erleichtert Ausstieg aus der Rürup-Rente: Verbraucher profitieren von verbesserten Rückabwicklungsbedingungen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren wegweisenden Urteilen die Rechte von Verbrauchern gestärkt und den Ausstieg aus der sogenannten Rürup-Rente erleichtert. Diese steuerlich geförderte Altersvorsorge ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler attraktiv, jedoch in der Regel nicht kündbar. Ein Widerruf war bislang nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Widerrufsrecht trotz verstrichener Frist
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass viele Rürup-Rentenverträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können. Grund hierfür sind häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die den Beginn der Widerrufsfrist nicht korrekt auslösten. Betroffen sind insbesondere Verträge aus den Jahren 2008 bis 2010. Ein solches Urteil erging beispielsweise im Fall eines Kunden, der seinen Vertrag erst zehn Jahre nach Abschluss widerrief und damit erfolgreich war.
In der Vergangenheit nutzten Versicherungen gerne das Argument, das bestimmte Verhaltensweisen des Kunden zur sog. Verwirkung führten. So würde das Widerrufsrecht selbst bei Formfehlern verwirken, wenn Kunden durch ihr Verhalten - wie bspw. der Erhöhung von Beiträgen oder der Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen - zeigen, dass sie an ihrem Vertrag festhalten wollen. Der BGH entschied nun, dass dieses Argument der Versicherung keine Geltung mehr hat. Dementsprechend ist der BGH der Ansicht, dass das Widerrufsrecht von Verhaltensweisen dieser Art unangetastet bleibt. Es liegen bereits mehrere Fälle mit verbraucherfreundlichen Urteilen vor, die dieser Rechtsprechung folgen.
Widerruf statt Kündigung
Im Gegensatz zur Kündigung, die bei Rürup-Renten nicht möglich ist, führt ein erfolgreicher Widerruf zur Rückabwicklung des gesamten Vertrages. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge samt Zinsen an den Verbraucher zurückgezahlt werden – und zwar unter Umständen zu deutlich besseren Bedingungen als bei einem Rückkaufswert.
Ein zentrales Kriterium für die Wirksamkeit des Widerrufs ist die korrekte Widerrufsbelehrung. Fehlte beispielsweise der Hinweis auf den Anspruch auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen, konnte dies dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann. In solchen Fällen kann das Widerrufsrecht auch noch Jahre nach Vertragsabschluss ausgeübt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verjährung des Widerrufsrechts. Der BGH entschied, dass das Widerrufsrecht nicht automatisch mit Ablauf einer bestimmten Frist verfällt, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Dies eröffnet Verbrauchern die Möglichkeit, auch nach Jahren noch von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Kann ich meinen Vertrag widerrufen & mein Geld zurückverlangen?
Für Verbraucher bedeutet dies eine erhebliche Verbesserung ihrer rechtlichen Position. Durch die Möglichkeit des Widerrufs können sie nicht nur ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten, sondern unter Umständen auch von besseren Rückabwicklungsbedingungen profitieren. Dies ist besonders relevant für diejenigen, die mit der Rendite ihrer Rürup-Rente unzufrieden sind oder auf das Kapital vor dem Rentenbeginn zugreifen möchten.
Das aktuelle Urteil des BGH stellt einen bedeutenden Fortschritt im Verbraucherschutz dar und bietet vielen Rürup-Rentnern eine Möglichkeit, sich von unvorteilhaften Verträgen zu lösen. Betroffene sollten ihre Vertragsunterlagen überprüfen lassen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um von den verbesserten Rückabwicklungsbedingungen zu profitieren. Da es sich hierbei um komplexe, rechtliche Sachverhalte handelt, ist die Vertragsprüfung und Beratung durch einen spezialisierten Anwalt unerlässlich.
Gerne prüfen wir Ihren Vertrag und beraten Sie zu Ihren weiteren Möglichkeiten.