Daimler AG am LG Stuttgart wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt.
Für den Automobilproduzenten Daimler AG zieht sich die Schnur im Abgasskandal immer enger zusammen. Die Urteile gegen den Konzern häufen sich und KlägerInnen erstreiten hohe Summen vor Gericht.
Am LG Stuttgart ist wieder ein Erfolg im Abgasskandal gegen den Industrieriesen errungen worden. Streitgegenstand war ein Gebrauchtwagen des Modells Mercedes-Benz GLC 220 d 4Matic. Ausgezeichnet ist das Fahrzeug mit der Abgasnorm 6. Der Kläger hat das Fahrzeug im November 2018 mit einem Kilometerstand von 17.982km für den Kaufpreis von 35.599,16€ erworben. Im Juni 2021 reichte der Halter schließlich die Klage gegen die Daimler AG ein.
Die Klagepartei legte im Gerichtssaal zu Grunde, dass der Automobilhersteller wissentlich eine unzulässige Abschalteinrichtung im besagten Fahrzeugtyp integriert hat. Technisch gesehen wird, laut dem Rechtsvertreter des Klägers, eine softwareinitiierte Manipulation an den Abgaswerten vorgenommen. Das Fahrzeug erkennt durch eine technische Raffinesse namens "Slipguard", die gewisse Gegebenheiten der Straßenneigung, Beschleunigung und Geschwindigkeit deuten kann und erkennt sobald sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand für den Testzyklus NEFC befindet. Diese in der Motorensteuerung platziere Funktion regelt unteranderem den Schadstoffausstoß durch hinzufügen von AdBlue im SCR-Katalysator des Fahrzeugs. Befindet sich dieses Fahrzeug nun auf einem Prüfstand, wird den Abgasen eine erhöhte Menge von AdBlue hinzugefügt und verändert so die Prüfwerte auf eine verfälschte Abgasnorm. Im Normalbetrieb, argumentiert die Klagepartei, würde das Fahrzeug diese Werte nur in ganz seltenen Fällen einhalten. Diese Täuschung der Kunden sieht die Klagepartei als sittenwidrig an und fordert von der Daimler AG die Auszahlung der Kaufsumme sowie Schadensersatz, denn der Kläger hätte das Fahrzeug niemals gekauft, wenn er von den illegalen Funktionen in seinem Mercedes gewusst hätte.
Das LG Stuttgart sah den Vortrag der Klagepartei als schlüssig an und sprach dem Kläger bei Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller Schadensersatz zu. Für die gefahrenen Kilometer, seit dem Kauf, muss sich der Kläger eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, die sich aus den (gefahrenen Kilometern x Kaufpreis) zusammensetzt. Der verhandelte Schadensersatz liegt bei 31,660.06€ nebst Zinsen von 5%.
Wenn Sie Halter eines Fahrzeugs sind, das vom Abgasskandal betroffen ist, melden Sie sich bei unseren Anwälten. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihr Recht gegenüber den Automobilkonzernen durchzusetzen.