Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Urteilssammlung

Der BGH fällt ein verbraucherfreundliches Urteil gegen den VW Konzern.

VI ZR 533/20

Der VW Konzern haftet auch für weiterverkaufte KFZ mit verbautem Motorentyp EA189. Das entschied der BGH am 19.07.2021 in letzter Instanz.

Nachdem es bei beiden Verhandlungen der Vorinstanzen, dem LG Aurich und dem OLG Oldenburg, zu keinem rechtskräftigen Urteil gekommen ist, hat nun der Bundesgerichtshof im Sinne der klagenden Partei entschieden. Grundlage für die Verhandlung am 19.07.2021 war der im Abgasskandal bekannte Dieselmotor vom Typ EA 189. Die Beklagte hatte wie in früheren Urteilen des BGHs bereits festgestellt, eine Software in besagten Motorentyp integriert, die unzulässig ist. Diese bewirkt, dass das KFZ bei einer Prüfung der Abgaswerte Ergebnisse vortäuscht, um eine benötigte Abgasnorm zu erreichen. Dabei wird im Motorenraum eine vermehrte Abgasrückführung eingeleitet, die den Ausstoß minimiert.

 

Die Entscheidung des BGH bezog sich auf den gesonderten Fall, inwiefern betroffene Halter ein Recht auf Schadenersatz haben, wenn diese ihr KFZ mittlerweile weiterverkauft hatten. Die Richter des BGH kamen zu dem Schluss, dass jeder VW Besitzer mit einem verbauten EA189 Motor Schadenersatz zugesprochen bekommt, unabhängig von einem Verkauf. Bei einem zwischenzeitlichen Verkauf des KFZ, ist der Verkaufspreis von der Schadensersatzsumme abzuziehen. Außerdem müssen sich die Betroffenen eine geringe Nutzungspauschale anrechnen lassen. Damit verhindert der BGH eine finanzielle Bereicherung von Klägern durch die Extraeinnahmen eines Verkaufs und einer Schadensersatzzahlung.

Das Urteil des BGHs zeigt: Im Abgasskandal haben Verbraucher nach wie vor die Chance, Ihr Recht von den Automobilkonzernen erfolgreich einzufordern. eine klare Haltung der Justiz im Abgasskandal. Betroffene sollten diese Chance nutzen und gegen die Verantwortlichen im Abgasskandal vorgehen.

Zurück

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 4 und 8?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Anleger aufgepasst: Chance auf Entschädigung! KapMug Verfahren & DSW Stiftung bieten

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close