Der BGH fällt ein verbraucherfreundliches Urteil gegen den VW Konzern.
Der VW Konzern haftet auch für weiterverkaufte KFZ mit verbautem Motorentyp EA189. Das entschied der BGH am 19.07.2021 in letzter Instanz.
Nachdem es bei beiden Verhandlungen der Vorinstanzen, dem LG Aurich und dem OLG Oldenburg, zu keinem rechtskräftigen Urteil gekommen ist, hat nun der Bundesgerichtshof im Sinne der klagenden Partei entschieden. Grundlage für die Verhandlung am 19.07.2021 war der im Abgasskandal bekannte Dieselmotor vom Typ EA 189. Die Beklagte hatte wie in früheren Urteilen des BGHs bereits festgestellt, eine Software in besagten Motorentyp integriert, die unzulässig ist. Diese bewirkt, dass das KFZ bei einer Prüfung der Abgaswerte Ergebnisse vortäuscht, um eine benötigte Abgasnorm zu erreichen. Dabei wird im Motorenraum eine vermehrte Abgasrückführung eingeleitet, die den Ausstoß minimiert.
Die Entscheidung des BGH bezog sich auf den gesonderten Fall, inwiefern betroffene Halter ein Recht auf Schadenersatz haben, wenn diese ihr KFZ mittlerweile weiterverkauft hatten. Die Richter des BGH kamen zu dem Schluss, dass jeder VW Besitzer mit einem verbauten EA189 Motor Schadenersatz zugesprochen bekommt, unabhängig von einem Verkauf. Bei einem zwischenzeitlichen Verkauf des KFZ, ist der Verkaufspreis von der Schadensersatzsumme abzuziehen. Außerdem müssen sich die Betroffenen eine geringe Nutzungspauschale anrechnen lassen. Damit verhindert der BGH eine finanzielle Bereicherung von Klägern durch die Extraeinnahmen eines Verkaufs und einer Schadensersatzzahlung.
Das Urteil des BGHs zeigt: Im Abgasskandal haben Verbraucher nach wie vor die Chance, Ihr Recht von den Automobilkonzernen erfolgreich einzufordern. eine klare Haltung der Justiz im Abgasskandal. Betroffene sollten diese Chance nutzen und gegen die Verantwortlichen im Abgasskandal vorgehen.