Der BGH weist Klage zur Haftung der Bundesrepublik im Dieselskandal ab
Laut eines Klägers am BGH sind nicht die Automobilkonzerne schuld am Dieselskandal, sondern die Bundesrepublik, die angeblich die Haftung für die falsche Auszeichnung der Euro-Norm bei betroffenen Fahrzeugen trägt. Der Bundesgerichtshof urteilt zurecht gegen den Kläger. Die Schuldigen sind im Dieselskandal woanders zu suchen.
Ein betroffener Kläger im Dieselskandal stand am 10.02.202 in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof. Seine Anklage betraf die Bundesrepublik Deutschland. Seine Anschuldigungen beruhen auf dem Kauf eines gebrauchten Audi A4 im Jahre 2014. In dem Fahrzeug ist ein VW-Motor verbaut, der in den letzten Jahren mit viel Aufmerksamkeit im Dieselskandal betrachtet wurde. Der Motorentyp EA189 hat, wie im Jahre 2015 herausgefunden wurde, eine illegale Abschalteinrichtung integriert.
Diese Abschalteinrichtung sorgt für eine Manipulation der Abgaswerte des betroffenen Fahrzeugs. Die Testergebnisse werden auf einem Prüfstand durch eine illegale Optimierung des Emissionsausstoßes falsch registriert. Im alltäglichen Straßenverkehr sind bei den manipulierten Fahrzeugen weitaus höhere Emissionswerte zu verzeichnen. Für die Zulassung und Auszeichnung der Euro-Norm für Fahrzeuge ist in Deutschland das KBA (Kraftfahrt Bundesamt) zuständig.
Der Kläger brachte die Anschuldigung hervor, dass die Bundesrepublik Ihre Pflichten in der Zulassung von Kraftfahrzeugen verletzt und unzureichende Handlungen getätigt habe, um einen Skandal wie die Dieselaffäre zu verhindern. Der BGH urteile in diesem Fall gegen den Kläger, da die Bundesrepublik Ihren Pflichten regelkonform nachgekommen sei. Der Kläger erhielt kein Schadensersatz.
Was können Sie tun, wenn Sie vom Dieselskandal betroffen sind?
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