EuGH Urteil: Haftung im Abgasskandal bereits bei Fahrlässigkeit
Automobilhersteller müssen laut EuGH bereits bei fahrlässigem Handeln im Abgasskandal haften. Die Entwicklung ist eine große Chance für Betroffene, da Fahrlässigkeit wesentlich einfacher nachzuweisen ist, als der bisher notwendige Vorsatz. Experten rechnen nach dem Urteil zudem mit höheren Entschädigungssummen.
Ein weiterer Meilenstein für den Verbraucherschutz im deutschen Diesel-Abgasskandal ist erreicht: Im Zuge eines aktuellen Verfahrens gegen Daimler eröffnet der Europäische Gerichtshof (EuGH) tausenden, vom Dieselskandal betroffenen Kunden neue Möglichkeiten.
Wo Kläger in der Vergangenheit noch nachweisen mussten, dass Automobilhersteller bewusst, also vorsätzlich rechtswidrige Systeme in ihre Fahrzeuge einbauten, reicht laut dem neuen Urteil nun auch schon fahrlässiges Handeln aus, um Kunden einen Schadensersatz schuldig zu sein.
Die Entscheidung steht im Kontrast zum bisherigen Stand des Bundesgerichtshofes, welcher nach dem Grundsatzurteil des europäischen Gerichtshofes nun ca. 1900 Revisionen neu aufarbeiten werden muss.
Zwei Voraussetzungen gibt es laut EuGH für den Schadensersatzanspruch: Die verbaute Abschalteinrichtung muss illegal sein und es muss durch den Einbau dieser zu einem tatsächlichen Schaden für den Kunden gekommen sein.
Thermofenster - Systeme, die eine ausreichende Abgasreinigung nur zu bestimmten Temperaturen aktivieren sind - wie in der Vergangenheit vom EuGH bestätigt - in vielen Fällen rechtswidrig. Automobilhersteller fassten den Temperaturbereich für die aktive Abgasreinigung häufig sehr eng, sodass diese nur selten voll zum Einsatz kommt. Damit verstoßen die Hersteller gegen die gesetzlichen Richtlinien zur Luftreinhaltung im Straßenverkehr. Zu den betroffenen Herstellern gehören u.a. VW, Daimler, Audi, BMW, Opel, Skoda, Fiat und viele mehr. Hier finden Sie eine Übersicht einiger vom Abgasskandal betroffener Modelle.
Dieselskandal 2.0 - Hohe Signalwirkung für zukünftige Fälle
Die Entscheidung des EuGH hat durchaus das Potential, eine neue Klagewelle in Gang zu setzen. Auch gegen Mercedes. Eine Klage gegen den deutschen Automobilhersteller hatte den Anlass für das Urteil gegeben und diverse deutsche Verfahren waren zwischenzeitlich pausiert, um die Entscheidung des EuGH abzuwarten.
Die Entscheidung dürfte für viele Betroffene eine Erleichterung darstellen, denn im Gegensatz zu vorsätzlich sittenwidrigem Handeln ist die bloße Fahrlässigkeit deutlich einfacher nachzuweisen.
Zudem ging es in der Entscheidung nicht nur um Thermofenster, sondern auch jegliche anderen Abschalteinrichtungen, welche als rechtswidrig einzustufen sind.
Als Anwaltskanzlei haben wir zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertreten und konnten vielen von ihnen zu ihrem Recht verhelfen. Dennoch bleibt noch viel zu tun, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und die Interessen der betroffenen Verbraucher zu schützen. Viele Autobesitzer fühlen sich betrogen und haben zu Recht hohe Erwartungen an die Hersteller, wenn es um die Behebung der Mängel geht. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass unsere Mandanten angemessen entschädigt werden.
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