EuGh: Widerrufsbelehrungen unzureichend - zahlreiche Kreditnehmer können Geld zurück verlangen
Europäischer Gerichtshof entscheidet: Die meisten Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen sind unzureichend. Zahlreiche Verbraucher können jetzt Ihr Geld zurückverlangen.
Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes beschreibt einen weitreichenden Sieg für Kreditnehmer deutscher Banken. Denn in dem aktuellen Urteil widerspricht der EuGh dem Bundesgerichtshof und entscheidet klar: Die Widerrufsbelehrungen in zahllosen Kreditverträgen erfüllen nicht ihren Zweck - in den meisten Fällen werden Verbraucher ohne juristisches Fachwissen nicht ausreichend informiert.
Das bedeutet konkret, dass jeder, der einen solchen Kreditvertrag mit mangelhaften Widerrufsbelehrungen unterschrieben hat, jetzt sein Geld zurückverlangen kann.
In dem Urteil spezifizierte der Gerichtshof nun auch, wie Kreditverträge inhaltlich gestaltet sein müssen, um rechtskonform zu sein. Sind die Formulierungen unverständlich oder ungenau, so urteilt der EuGh, können Verbraucher den Kreditvertrag unabhängig der aufgeführten Bedingungen widerrufen.
Auto zurückgeben und alle bisher gezahlten Raten zurückerhalten
Diese Möglichkeit eröffnet sich jetzt Millionen von Verbrauchern. Doch nicht nur Autokredite enthalten unzureichende Widerrufsbelehrungen - Experten gehen davon aus, dass in Deutschland die meisten aller Verbraucherkreditverträge betroffen sind. Lediglich Kreditverträge zur Finanzierung von Immobilien bezieht das Urteil nicht mit ein.
Widerrufsbestimmungen ungültig - Widerruf auch nach vielen Jahren noch möglich
Das Urteil des EuGh stärkt die Rechte von Verbrauchern ungemein - über Jahre verwendeten die Banken für Laien unverständliche und unvollständige Widerrufsbestimmungen in Kreditverträgen. Jetzt können sich Verbraucher dagegen effektiv wehren und den Widerrufsjoker ziehen. Denn ein Vertrag mit ungenauen und für den Durchschnitts-Kreditnehmer unverständlichen Klauseln können sie auch noch lange nach der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten!