Italienischer Automobilkonzern Fiat-Chrysler wiederholt für Wohnmobil-Motor verurteilt
Einige der größten europäischen Automobilkonzerne mussten sich vor deutschen Gerichten für die wissentliche Täuschung von Kunden verantworten. Derzeit steht der Automobilhersteller Fiat-Chrysler aus Turin in Italien besonders in der Kritik.
Seit 2015 untersuchen Behörden in den USA und Europa die illegalen Machenschaften von Fiat-Chrysler im Diesel-Skandal. Seit einer Untersuchung der Staatsanwaltschaft Frankfurt im Jahr 2020 in den Geschäftsräumen von Fiat-Chrysler, rückte der Fokus deutscher Behörden immer weiter auf den Motorenproduzenten.
Die Wohnmobilbranche ist eine der größten Abnehmer für Fiat-Motoren und Fahrzeuge. Viele bekannte und beliebte Hersteller beziehen Ihre Basismodelle von Fiat-Chrysler. Leider nun zum Nachteil ihrer eigenen Kunden. Nach Bekanntwerden der Manipulation von Abgaswerten im Testbetrieb muss sich deshalb der Motorenproduzent immer wieder vor Gerichten verteidigen.
Im Verfahren vom 09.06.22 (Az.: 15 O 19/21) wurde Fiat Chrysler zu einer Schadensersatzzahlung von 33.174,71 Euro nebst Zinsen verurteil. Grund für diese Verurteilung sei die Art und Weise, wie Fiat-Chrysler deutsche Behörden getäuscht und zum Nachteil des Klägers finanzielle Gewinne erwirtschaftet habe.
Wie hat Fiat-Chrysler im Abgasskandal KundInnen und Behörden getäuscht?
In den Motoren und Bordcomputern von Fiat-Chrysler sind Sensoren verbaut und Softwares installiert, welche die Fahrtdauer und die Fahrweise analysieren. Diese Technik hat sich der Fahrzeugproduzent zu Nutze gemacht, um analysieren zu können, sobald sich ein Fahrzeug auf einem Prüfstand zur Messung des Emissionsausstoßes befindet. Sowie ein Fahrzeug einen Prüfzyklus erkennt, optimiert der Motor die Abgasnachbehandlung. Das Resultat sind Abgaswerte, die einer besseren EURO-Norm entsprechen als Fahrzeuge fernab einer Abgasprüfung ausstoßen. Für HalterInnen entstehen dadurch finanzielle Nachteile beim Weiterverkauf oder in schlimmeren Fällen kann eine Stilllegung erfolgen.
Durch die Verhandlung am LG Köln konnte der Kläger eine hohe Schadensersatzsumme einklagen. Im Gegenzug muss das Fahrzeug an den Hersteller zurückgegeben werden. Bei einem Kaufpreis von rund 43.000€ musste sich der Halter nur eine vergleichsweise geringe Nutzungspauschale anrechnen lassen.
Sind Sie betroffen vom Abgasskandal sollten Sie nun schnell handeln. Lassen Sie sich von unseren AnwältInnen zu Ihren Chancen beraten.