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Urteilssammlung

LG Berlin urteilt: Beitragserhöhung der AXA war unzulässig

Az. 4 O 138/21

Gute Nachrichten für Kunden der privaten Krankenkassen: Das Landgericht Berlin urteilte in einem aktuellen Fall verbraucherfreundlich und verpflichtete die AXA Versicherung zur Rückzahlung der Erhöhungsbeiträge plus Zinsen. Auch die Nutzung, welche die AXA aus den Beitragserhöhungen bezogen hatte, muss die Versicherung zurückzahlen. Das Urteil zeigt, dass Versicherte durchaus die Chance haben, erfolgreich gegen die privaten Krankenversicherungen vorzugehen und ihre zu viel gezahlten Beiträge zurückzuerhalten.

Diese erhöhten ihre Beiträge über Jahre hinweg immer wieder, oft ohne dabei auf die rechtlichen Voraussetzungen zu achten, welche für entsprechende Prämienanpassungen gelten. Im vorliegenden Fall kam der Kläger als Kunde einer privaten Krankenversicherung bei der AXA Krankenversicherung AG im Zeitraum von März 2012 bis Dezember 2019 wiederholt den Beitragserhöhungen der Versicherung nach.

Mitgeteilt wurden die Erhöhungen dem Kläger jeweils im Voraus über diverse schriftliche Mitteilungen seitens der AXA. Wie sich im Verfahren herausstellte, waren die Erhöhungen nicht nur nach Ansicht des Klägers unrechtmäßig - das Landgericht Berlin entschied nach Prüfung der Mitteilungen: Die Schreiben zu den Erhöhungen sind aufgrund bestimmter Unzulässigkeiten unwirksam.

Die AXA gab in den Mitteilungen bspw. keinerlei Aufschluss zu veränderten Berechnungsgrundlagen, welche die Erhöhung hätten begründen können. Zu den Berechnungsgrundlagen zählen u.a. die Sterbewahrscheinlichkeit oder Veränderungen bei den Leistungen, die die Versicherung für seine Kunden erbringt. Die Ursache für die Beitragserhöhung war so für den Kläger anhand der Schreiben nicht ersichtlich.

In ähnlichen Fällen gegen die AXA hatte bereits auch der Bundesgerichtshof verbraucherfreundlich geurteilt - das LG Berlin schloss sich dieser Rechtssprechung im vorliegenden Fall an und ermöglichte es dem Kläger, sein zu viel gezahltes Geld zurückzuerhalten.

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