LG Ellwangen spricht Audi Besitzer über 50.000 EUR Schadensersatz zu
Längst ist bekannt, dass nicht nur VW und Mercedes ihre Kunden mit illegalen Systemen täuschten. Zahlreiche andere Unternehmen, wie bspw. der Automobilhersteller Audi sind ebenso in den Abgasskandal verwickelt. Das vorliegende Urteil zeigt, dass Verbraucher nach wie vor erfolgreich gegen die Täuschungen der Konzerne vorgehen und einen Schadensersatz ausbezahlt bekommen können.
In diesem Fall handelte es sich um einen Audi SQ5 mit 3.0 TDI Motor. Der Kläger hatte diesen 2016 in neuem Zustand erworben, ohne zu wissen, dass der Motor des Fahrzeugs mangelhaft war. Wie das Kraftfahrt Bundesamt später bestätigte, enthielt der Motor eine illegale Abschalteinrichtung. Diese sorgt auf Softwareebene dafür, dass die Abgasreinigung des Motors nur unter sehr spezifischen Bedingungen zum Einsatz kommt. Vor allem während der Prüfung zur Typengenehmigung ist diese aktiv, im regulären Fahrbetrieb jedoch nur selten. Diese Motorsteuerung führt zu einem Ausstoß an Schadstoffen, der die erlaubten Grenzwerte bei weitem übersteigt.
Das Landgericht Ellwangen erkannte dieses System als illegale Abschalteinrichtung. Nicht zuletzt durch den offiziellen Rückruf seitens des Kraftfahrt Bundesamtes sah das Gericht die Schadensersatzansprüche des Klägers als gerechtfertigt. In der Folge erhielt dieser eine Entschädigung von über 56.000 Euro zzgl. Zinsen gegen Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs.