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Urteilssammlung

LG Freiburg im Breisgau spricht im Abgasskandal ein klares Urteil gegen die Daimler AG

2O 338/20

Seit langem ist bekannt, dass die Daimler AG eine Rolle im Abgasskandal spielt. Auch vor dem LG Breisgau hat sich die Haltung der Justiz im Abgasskandal gezeigt.

Der Klagefeldzug im Abgasskandal gegen Daimler geht in die nächste Runde. Am Landesgericht in Freiburg im Breisgau zeigt ein weiteres Urteil die deutliche Haltung der Justiz zur illegalen Verwendung von Abschalteinrichtungen. Der Rechtsstreit vom 19.10.2021 erfolgte aufgrund der Klage einer Fahrzeughalterin mit dem Modell Mercedes-Benz GLS 350d, Motorentyp OM642. Die rechtliche Vertretung der Klägerin argumentierte, dass im Modelltyp des streitgegenständlichen KFZs eine illegale Abschalteinrichtung verbaut sei. Des Weiteren habe der Hersteller die Käuferin wissentlich nicht über die Funktionsweise der Abgasmanipulationen informiert. Das stelle somit für die klagende Partei eine sittenwidrige Schädigung gegenüber der Käuferin dar. Für das besagte Fahrzeug liegt unter anderem ein verpflichtender Rückruf vom Kraftfahrt Bundesamt vor, angesichts der nicht zulässigen softwarebasierten Verfälschung von Abgaswerten.

Die Klägerin hatte laut Aussage versucht, eine außergerichtliche Einigung mit dem Fahrzeugproduzenten zu erwirken. Darauf habe die Daimler AG nicht reagiert und so auf einen Rechtsstreit gedrängt. Die Klageseite forderte vor Gericht eine Schadensersatzsumme von 92.500 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten. Für die seit dem Kauf gefahrenen Kilometer hat das LG Freiburg im Breisgau eine Nutzungsentschädigung festgesetzt, wodurch letztendlich eine Schadensersatzsumme von 70.235,46 € gegen die Rückgabe des KFZ erstritten wurde. Diese Summe muss der Automobilhersteller Daimler bei Rückgabe des Fahrzeugs an die Klägerin nebst Zinsen auszahlen.

Die Verteidigung der Beklagten hatte während der Verhandlung allgemeinöffentliche Informationen über mögliche Manipulationen der Daimler AG an Dieselmotoren hervorgebracht und argumentiert, dass die Käuferin das Fahrzeug, wissentlich der Manipulation an der Abgasrückführung von Diesel-KFZ von Mercedes-Benz, erworben habe. Diese Anschuldigungen wies die Richterin ab, da diese nicht grundlegend nachgewiesen werden konnten und nicht davon auszugehen ist, dass die Klägerin über Inhalte von bestimmten Artikeln der Süddeutschen Zeitung zu Ermittlungsverfahren gegen Daimler Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Kaufes informiert war.

Automobilhersteller haben vor Gericht vermehrt weniger Chancen gegen KlägerInnen im Dieselskandal ungeschoren davonzukommen. Immer wieder ziehen FahrzeughalterInnen vor deutsche Gerichte und erzielen hohe Schadensersatzsummen. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten zu rechtlichen Schritten gegen Fahrzeughersteller, die Ihnen wissentlich Ihr manipuliertes Fahrzeug zum Kauf angeboten haben.  

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