LG Landshut gegen Audi: Kläger erhält knapp 80% des Kaufpreises zurück
LG Landshut entscheidet: Audi Besitzer erhält ca. 80% des gezahlten Kaufpreises als Schadensersatz zurück. Mit dem Einbau illegaler Abschalteinrichtungen im EA 897 Motor täuschte Audi Behörden sowie Kunden vorsätzlich und sittenwidrig.
Ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil gegen Audi im Abgasskandal ist mittlerweile erfolgt. Das Landgericht Landshut sprach einem Audi Besitzer nun über 32.000 Euro Schadensersatz plus Zinsen zu.
Es handelte sich im vorliegenden Fall um das Modell A6 3.0 TDI mit EA 897 Motor aus der neueren Generation bei Audi (Liste betroffener Modelle im Abgasskandal). Das betroffene Fahrzeug erwarb der Kläger 2019. Nachdem die Abgasproblematik in der Folge eines Pflichtrückrufes des Kraftfahrt Bundesamtes evident wurde, entschied sich der Besitzer des Fahrzeugs vor Gericht zu ziehen und Audi wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung zu verklagen.
Das KBA stellte in einer Untersuchung fest, dass in dem Modell eine Abschalteinrichtung verbaut ist, welche die Abgasreinigung zurückfährt, wenn sich das Fahrzeug nicht auf dem Prüfstand befindet. Im alltäglichen Betrieb überschreiten die Messwerte für Schadstoffe die erlaubten Grenzwerte also. Audi täuschte die Zulassungsbehörden bewusst, indem sie verschwieg, dass die Abgasreinigung nur unter bestimmten Bedingungen aktiv ist, im tatsächlichen Alltagsbetrieb aber meist mehr Schadstoffe freigibt als die gesetzlichen Höchstwerte vorschreiben.
Das LG Landshut erkannte dies als vorsätzlich sittenwidrige Täuschung und verurteilte Audi daraufhin zu Schadensersatz. Da Audi vor Gericht keine ausschlaggebenden Argumente vorbringen konnte, muss das Unternehmen nun über 32.000 Euro an den Kläger zurückzahlen.
Fahrzeugen mit entsprechenden Abschalteinrichtungen droht nach wie vor ein Entzug der Betriebserlaubnis und die Stilllegung. Darüberhinaus müssen Besitzer beim Verkauf mit erheblichen Verlusten rechnen. Der vorliegende Fall zeigt, dass Betroffene noch immer Chancen haben, eine Entschädigung für die Folgen der Abgasmanipulationen zu erhalten.