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Urteilssammlung

LG München: Wirecard Bilanzen von 2017/18 sind nichtig

Az. 5 HK O 15710/20

Die Wirecard-Bilanzen aus den Jahren 2017 und 2018 sind laut dem LG München nichtig. Wirtschaftsprüfer EY hatte diese zuvor uneingeschränkt testiert.

Nun bestätigt auch das Landgericht München: Wirecard hatte seine Bilanzen nicht erst beim Bekanntwerden des Finanzskandals 2019/2020 gefälscht. Das bedeutet zum Einen rechtlichen Rückenwind für Schadensersatzklagen gegen Wirecards Wirtschaftsprüfer EY, zum Anderen könnte das Urteil Auswirkungen auf Dividenden haben, die Anleger in dem Zeitraum ausbezahlt bekamen.

Michael Jaffé, Wirecards Insolvenzverwalter reichte die Klage vor dem LG München ein, offenbar mit dem Ziel, die Insolvenzmasse zu erhöhen. Das könnte bedeuten, dass Wirecard Anleger, welche im Rahmen des Betrugsskandals ohnehin schon Geld verloren haben, nun zusätzlich die bereits erhaltenen Dividenden aus dem Zeitraum 2017/2018 zurückzahlen sollen. Es handelt sich hier um 38 Cent pro Aktie, der gesamte Wert liegt in zweistelliger Millionenhöhe.

Ob dies so einfach umzusetzen sein wird, ist jedoch fraglich, da es sich als schwierig herausstellen könnte, die nötigen Daten von den Banken zu erhalten. Zudem gab Jaffés Kanzlei in einer Stellungnahme zum Urteil bekannt, dass Klein- und Privatanleger von diesem Vorgehen wohl nicht maßgeblich betroffen sein werden.  

Pflichtverletzung seitens EY bestätigt

Das Urteil hebt zusätzlich die Rolle der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) im Betrugsskandal hervor. Nun ist gerichtlich bestätigt: Wirecard fälschte seine Bilanzen bereits 2017 und 2018. Dennoch testierte EY diese beides Mal ohne Einschränkung. Für dieses schlicht falsche Prüfergebnis muss sich EY jetzt verantworten.

Die Chancen, von dem Finanzprüfer eine Entschädigung zu erhalten, steigen durch das Urteil erneut. Wirecard-Anleger sollten ihre Ansprüche im Finanzskandal prüfen lassen.

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