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Urteilssammlung

LG Nürnberg-Fürth: Audi A6 Avant 3.0 Besitzer erhält Schadensersatz

17.11.2021 Az. 16 O 1081/21

Verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichtes Nürnberg-Fürth: Der Fahrer eines Audi A6 mit Euro 5 Zulassung erhält Schadensersatz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung seitens der Audi AG.

Auch für die Audi AG wird der Abgasskandal immer teurer - am 17.11.2021 traf ein weiteres Urteil vom Landgericht Nürnberg-Fürth ein, welches das Unternehmen zu Schadensersatz verpflichtete.

Der Fahrzeughalter eines Audi A6 Avant 3.0l V6 TDI Euro 5 wurde vor dem Gerichtsverfahren bereits aufgefordert, ein Softwareupdate durchführen zu lassen, um Unzulässigkeiten im vom Hersteller manipulierten Motor wieder auszubessern. Von der Ausführung solcher Softwareupdates raten wir allerdings aus verschiedenen Gründen ab.

Wegen dieser Unzulässigkeiten rief das Kraftfahrt Bundesamt speziell Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA896 und EA897 zurück in die Werkstatt. Die Rechtsprechung zu diesen Motoren folgt mittlerweile durch wegweisende Urteile u.a. vom Bundesgerichtshof einem weitestgehend verbraucherfreundlichem Trend. Auch in diesem Fall hatte es die klagende Partei leicht, die unrechtmäßigen Manipulationen bei der Abgassteuerung vor Gericht aufzuzeigen. Eine Antwort hierzu hatte die Audi AG nicht. Da das Unternehmen kaum auf den Klägervortrag einging, konnte es auch das Gericht nicht von seiner Unschuld überzeugen.

Die Entscheidung war also deutlich: Audi handelte bei dem Einbau der Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig. Dem Käufer ist durch dieses Vorgehen ein Schaden entstanden, nicht zuletzt durch den Wertverlust, den der Wagen wegen seines Schummel-Motors erfuhr. Diesen Schaden muss die Audi AG dem Kläger jetzt ersetzen, so das Landgericht Nürnberg-Fürth.

Das Urteil zeigt: Käufer von entsprechenden Dieselmotoren, auch von der Marke Audi, haben u.U. die Möglichkeit, einen Schadensersatz zu erhalten. Allerdings sollten Betroffene rasch handeln, denn die Ansprüche können verjähren. Je nach Gericht und Auslegung des Gesetzes sind hier zwar verschiedene Verjährungsfristen denkbar, mit einer Klage bis Ende 2021 sind Betroffene allerdings auf der sicheren Seite.

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