LG Stuttgart verurteilt Daimler zu Schadensersatz
Das Landgericht Stuttgart entschied in einem aktuellen Urteil (noch nicht rechtskräftig) gegen die Daimler AG und sprach dem Kläger ca. 22.000 Euro Schadensersatz zu. Das Modell enthält nach Ansicht des Gerichts eine illegale Abschalteinrichtung.
Konkret handelte es sich im vorliegenden Fall um einen Mercedes-Benz V 250d mit Dieselmotor der Bezeichnung OM651. Dieser Motor ist im Abgasskandal bereits aufgefallen, denn die zur Regulierung des Stickstoffausstoßes eingebauten Systeme sind so konzipiert, dass sie nur unter bestimmten Bedingungen aktiv sind. Und zwar genau der Bedingungen, die bei der Prüfung zur Abgaskontrolle gegeben sind. Die Abgasreinigung funktioniert also nicht wie erwartet durchgehend beim alltäglichen Betrieb sondern nur bei Temperaturen zwischen 20 und 30 °C. Derartige Systeme, auch Thermofenster genannt, hat bereits der europäische Gerichtshof für illegal erklärt.
Auch in Deutschland bekamen Käufer die Folgen dieser Manipulation zu spüren. So hatte das Kraftfahrt Bundesamt bereits mehr als 1 Millionen entsprechender Fahrzeuge zurückgerufen. Im betreffenden Fall ließ der Kläger das angebotene Software Update zur Behebung der Abgasproblematik durchführen. Seine Ansprüche auf Schadensersatz blieben dadurch allerdings unberührt, da ihm der Schaden bereits beim Kauf des Fahrzeugs entstanden ist.
Das Landgericht Stuttgart sah den Vorwurf, Daimler habe seine Kunden, sowie die Behörden bewusst getäuscht, als gerechtfertigt an. Der Schaden für Betroffene besteht mitunter aus erheblichen Wertverlusten. Hinzu kommt, dass entsprechende Modelle fortwährend von der Stilllegung bedroht sind.
Daimler konnte seine Unschuld vor Gericht nicht beweisen, die vorgelegten Dokumente waren unvollständig, für die Vorwürfe der Abgasmanipulation relevante Informationen fehlten. So konnte die Daimler AG seiner Darlegungslast nicht nachkommen und das LG Stuttgart urteilte letztendlich für den Kläger.
Dieser bekam im Gegenzug für sein manipuliertes Fahrzeug ca. 22.000 Euro Schadensersatz.