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Urteilssammlung

Nürnberger Landgericht spricht Audi-Halter 53.000 € Schadensersatz zu.

29.03.2021, 4 O 1730/20

Audi A6 enthält laut Prüfung des KBA rechtswidrige Abschalteinrichtungen. Audi muss den durch den Mangel entstandenen Schaden ersetzen.

Zu verhandeln gab es am 29.03.2021 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth einen erneuten Fall im Abgasskandal. Unter dem Aktenzeichen 4 O 1730/20 klagte ein Halter eines Audi A6 mit einem 3 Liter V6 Motor gegen den Konzern auf Schadensersatz. Die klagende Partei begründete den Anspruch auf einen monetären Ausgleich aufgrund der wissentlichen Täuschung beim Verkauf des KFZ von seitens der Audi AG. Prüfungsergebnisse des KBAs zum besagten Motor seien eindeutig und stützen diese These. Verschiedene Mängel die laut dem Kraftfahrbundesamt als illegal eingestuft werden, konnten an Motoren des gleichen Typs festgestellt werden.

Audi wird immer häufiger wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen in deren Motoren vor Gericht verklagt. Zu außergerichtliche Einigungen ist der Konzern wenig verhandlungsbereit.

In der Verhandlung zum Audi A6 konnten der Halter und dessen Rechtsbeistand mit Erfolg hohen Schadensersatz einklagen. Ihm wurden abzüglich einer Nutzungspauschale, 53.275 €  zugesprochen. Das sind in etwa 20.000 € mehr als das KFZ von Audi bei gleichem Typ, Baujahr und Laufleistung im Wiederverkaufswert einbringen würde.

Der verhandelte Motor ist nicht nur in Fahrzeugen von Audi verbaut, auch Halter von VW und Porscheautomobilen sollten nachprüfen, ob sie ein Fahrzeug mit gleichem Motorentyp halten. Hier finden Sie eine Liste betroffener Modelle. Im gegebenen Fall sollten sie ihre Rechte als Verbraucher unbedingt durchsetzen.

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