OLG Stuttgart bringt weiteren Aufwind für Geschädigte im Abgasskandal
In der Baden-Württembergischen Hauptstadt hat das Oberlandesgericht im Abgasskandal für einen aus 2013 produzierten VW einen hohen Schadensersatz festgelegt und damit die Anordnung des LG Ellwangen teilweise abgeändert.
Im Jahr 2022 verkündigte der BGH ein Urteil, das den Restschadensersatzanspruch für betroffene VW-Halter im Dieselskandal für bis zu 10 Jahre nach dem Erwerb eines betroffenen Fahrzeug ermöglicht. Im Detail haben Diesel-HalterInnen, die vom Abgasskandal nachteilig betroffen sind, die Chance trotz Verjährung des Hauptanspruchs bis zu 10 Jahre nach dem Kauf Schadensersatz zu fordern. Diese Reglung wurde vom BGH auf der Grundlage entschieden, dass die Umsätze von VW durch finanzielle Nachteile von KundInnen erwirtschaftet wurden.
Im Urteil am OLG Stuttgart berief sich die Klagepartei auf dieses BGH-Urteil. Für einen im Jahr 2013 erworbenen VW Tiguan wurden für den Halter ein Schadensersatz von ca. 29.000€ verhandelt. Im Gegenzug hat der Halter das Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben. Mit einem Kaufpreis von 33.222,25€ erstritt die Klagepartei von der Beklagten fast die gesamte Kaufsumme zurück.
Im verhandelten VW-Modell ist der wohlbekannte Diesel-Motor EA189 verbaut. Auf Grundlage der Messwerte aus diesem Motor wurde im Jahr 2015 der Dieselskandal aufgedeckt. Nach einigen Jahren ist klar, VW und viele weitere Hersteller haben bei Ihren Motoren gepfuscht, um bessere Messwerte in der Abgasmessung zu erlangen. Das Resultat sind Millionen von Fahrzeugen, die mit fehlerhaften Emissionsklassen deklariert sind und auf unseren Straßen unterwegs sind.
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