OLG Stuttgart: Verbraucherzentrale gewinnt Musterfeststellungsklage gegen Automobilkonzern
Großer Klageerfolg am OLG Stuttgart für Verbraucherzentrale im Abgasskandal
Seit einigen Jahren geht die Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich gegen Automobilhersteller vor, die sich laut gerichtlicher Entscheidungen im Abgasskandal schuldig gemacht haben. Klagen weisen häufig auf den wissentlichen Vertrieb von Fahrzeugen, die eine rechtswidrige Abgasregelung integriert haben. Gemeinsam mit rund 2.800 betroffenen Halter*innen stellte die Verbraucherzentrale eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz auf, die mit der Entscheidung vom 28.03.2024 zugunsten der Verbraucher entschieden werden konnte.
In den vergangen Jahren konnten einige dieser großverhandelten Klagen erfolgreich für Kund*innen der Automobilhersteller gewonnen werden. Im geschilderten Fall wurde die Klage auf zwei bestimmte Fahrzeugtypen begrenzt. Einige GLK und GLC Modelle von Mercedes wurden in den Jahren vor 2015 tausende dieser Modelle mit Dieselmotoren ausgeliefert, in die eine manipulative Abgasregelung integriert wurde. Aus technischer Sicht sind in besagten Modellen Abschalteinrichtungen vorhanden, die eine zeitabhängige Nachbearbeitung der Abgase der Fahrzeuge steuert. Das verändert in günstigen Situationen den Ausstoß der Emissionen auf höhere Werte, die den legalen Rahmen der Zulassungsvorraussetzungen überschreitet. Automobilkonzernen wird deshalb in Dieselklagen wissentliche Manipulation und Täuschung der eigenen Kund*innen vorgeworfen.
Was hat sich durch das Urteil des BGH für Halter*innen verändert?
Seit dem Jahr 2023 haben sich die Vorraussetzungen für erfolgreiche Dieselklagen geändert. Vor Gericht müssen Kläger*innen lediglich die fahrlässige Handlung nachweisen - was für betroffene Halter*innen eine große Erfolgschance in Aussicht stellt. Die Schadensersatzforderungen können dadurch leichter geltend gemacht werden.
Was sollten Sie tun, wenn Sie als Halter*in vom Dieselskandal betroffen sind?
Die Chancen für eine Verhandlung zu Ihren Gunsten zu entscheiden stehen hoch. Wir empfehlen Ihnen Kontakt mit unseren Anwält*innen aufzunehmen und ein Erstgespräch zu vereinbaren. Somit können Sie gemeinsam mit anwaltlicher Beratung Ihre mögliche Erfolgsbilanz ziehen und rechtliche Schritte einleiten.