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Urteilssammlung

OLG Stuttgart fordert von Daimler AG Namen im Dieselskandal

16a U 173/19

Abgasskandal bei Daimler spitzt sich zu: Der Konzern soll Beteiligte an Entwicklung des Motorentyps OM 651 Euro 6 namentlich nennen.

Die Nachrichten über die Verstrickung der Daimler AG im Dieselskandal enden nicht. Wieder einmal steht der Konzern in der eigenen Heimat vor Gericht. Das OLG Stuttgart verhandelt derzeit einen Fall im Abgasskandal zum Motorentyp OM 651 Euro 6. Die Daimler AG soll sich zu internen Vorgängen während der Entwicklung der Abschalteinrichtung im besagten Motor äußern und Mitarbeiter namentlich nennen, die daran beteiligt waren.

Grund für die Aufforderung an Daimler ist eine eingereichte Klage im Dieselskandal. Der Kläger hat im Jahr 2015 einen Mercedes-Benz V-Klasse 250 d BlueTec als Neuwagen erworben. Im Jahr 2018 erhielt der Kläger eine Nachricht zum Rückruf des Fahrzeug, aufgrund eines bundesweiten Fahrzeugrückrufs basierend auf neuen Erkenntnissen im Dieselskandal für das Fahrzeugmodell. Infolgedessen erfolgte die Einreichung der Klage gegen den Konzern.

In erster Instanz vor dem LG Stuttgart konnte die Klageseite die sittenwidrige Täuschung von Daimler nachweisen und bekam Schadensersatz zugesprochen. Im Berufungsverfahren muss Daimler nun Beweise hervorbringen, die eine unwissentliche Implementierung einer illegalen Abschalteinrichtung im Motorentyp OM 651 Euro 6 darlegen. Dafür wurden vom OLG genaue Angaben zum Grund des Einbaus, zur Funktion und der Entwicklung des Moduls zur Motorensteuerung angefordert. Kann der Konzern dies nicht, wird das OLG Stuttgart das Urteil des LG Stuttgart mit Sicherheit bestätigen.

Das Urteil dieser Verhandlung könnte sich auf viele weitere Urteile im Dieselskandal gegen die Daimler AG auswirken und somit ein prominenter Präzedenzfall werden. Falls Sie auch rechtliche Schritte gegen einen Automobilkonzern im Dieselskandal einleiten wollen, empfehlen wir Ihnen bei unseren RechtanwältInnen Rat über Ihre Möglichkeiten einzuholen.

 

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